Prüfsysteme von Rheinmetall
Bundeskartellamt sichert Wettbewerb bei Wartung des Radpanzers "GTK Boxer"
Liegt eine Marktbeherrschung vor, unterliegt das entsprechende Unternehmen einer strengeren Verhaltenskontrolle im Rahmen der Missbrauchsaufsicht
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens erwirkt, dass die Rheinmetall Landsysteme GmbH eine von Rheinmetall entwickelte Fehlerdiagnose-Software für den "GTK-Boxer" Radpanzer an die FFG Flensburg Fahrzeugbau GmbH liefert. Nach einer entsprechenden Einigung zwischen beiden Unternehmen konnte das Verfahren eingestellt werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zur Wartung des Radpanzers GTK-Boxer sind FFG Flensburg und Dritte auf Prüfsysteme von Rheinmetall angewiesen. Auf unser Verfahren hin hat Rheinmetall die Lieferung des benötigten Prüfsystems FFG Flensburg vertraglich zugesichert und bereits umgesetzt. Für die Bundeswehr als Kundin ist es sehr wichtig, bei der Wartung ihrer Fahrzeuge im Sinne einer wirtschaftlichen Vergabe möglichst viel Auswahl zu haben. Somit stärken wir das Wettbewerbsprinzip in diesem sensiblen Bereich."
Unternehmen können grundsätzlich frei entscheiden, wen sie zu welchem Preis beliefern. Liegt allerdings eine Marktbeherrschung vor, unterliegt das entsprechende Unternehmen einer strengeren Verhaltenskontrolle im Rahmen der Missbrauchsaufsicht. Einer ersten Einschätzung des Amtes zufolge ist Rheinmetall auf dem nationalen Markt der für Wartung und Instandsetzung an "GTK Boxern" benötigten Sonderwerkzeuge – dies umfasst insbesondere sog. DAS-Prüfsysteme – marktbeherrschend.
Danach sind Dritte auf die Wartungssoftware von Rheinmetall angewiesen, um auf dem nachgelagerten Markt für die Wartung des "GTK Boxers" zu konkurrieren. In einer vorläufigen Stellungnahme sah das Bundeskartellamt in der Weigerung von Rheinmetall, ein verbindliches Angebot für die Lieferung des DAS-Prüfsystems gegen angemessenes Entgelt vorzulegen, ein missbräuchliches Verhalten ohne sachliche Rechtfertigung.
Die Einigung zwischen Rheinmetall und FFG Flensburg, die das Bundeskartellamt vermittelt hat, sorgt für die Beendigung der Lieferverweigerung und ist geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Amtes auszuräumen. Gleichzeitig steht ein weiterer Auftragnehmer für die Bundeswehr bei der Wartung des "GTK Boxers" zur Verfügung. Daraufhin hat das Amt sein Verfahren im Rahmen seines Ermessens eingestellt. Es wird jedoch den Markt für die Instandsetzung von gepanzerten Fahrzeugen weiterhin aufmerksam beobachten. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 13.06.23
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
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Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
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Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
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Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.