Prüfsysteme von Rheinmetall
Bundeskartellamt sichert Wettbewerb bei Wartung des Radpanzers "GTK Boxer"
Liegt eine Marktbeherrschung vor, unterliegt das entsprechende Unternehmen einer strengeren Verhaltenskontrolle im Rahmen der Missbrauchsaufsicht
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens erwirkt, dass die Rheinmetall Landsysteme GmbH eine von Rheinmetall entwickelte Fehlerdiagnose-Software für den "GTK-Boxer" Radpanzer an die FFG Flensburg Fahrzeugbau GmbH liefert. Nach einer entsprechenden Einigung zwischen beiden Unternehmen konnte das Verfahren eingestellt werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Zur Wartung des Radpanzers GTK-Boxer sind FFG Flensburg und Dritte auf Prüfsysteme von Rheinmetall angewiesen. Auf unser Verfahren hin hat Rheinmetall die Lieferung des benötigten Prüfsystems FFG Flensburg vertraglich zugesichert und bereits umgesetzt. Für die Bundeswehr als Kundin ist es sehr wichtig, bei der Wartung ihrer Fahrzeuge im Sinne einer wirtschaftlichen Vergabe möglichst viel Auswahl zu haben. Somit stärken wir das Wettbewerbsprinzip in diesem sensiblen Bereich."
Unternehmen können grundsätzlich frei entscheiden, wen sie zu welchem Preis beliefern. Liegt allerdings eine Marktbeherrschung vor, unterliegt das entsprechende Unternehmen einer strengeren Verhaltenskontrolle im Rahmen der Missbrauchsaufsicht. Einer ersten Einschätzung des Amtes zufolge ist Rheinmetall auf dem nationalen Markt der für Wartung und Instandsetzung an "GTK Boxern" benötigten Sonderwerkzeuge – dies umfasst insbesondere sog. DAS-Prüfsysteme – marktbeherrschend.
Danach sind Dritte auf die Wartungssoftware von Rheinmetall angewiesen, um auf dem nachgelagerten Markt für die Wartung des "GTK Boxers" zu konkurrieren. In einer vorläufigen Stellungnahme sah das Bundeskartellamt in der Weigerung von Rheinmetall, ein verbindliches Angebot für die Lieferung des DAS-Prüfsystems gegen angemessenes Entgelt vorzulegen, ein missbräuchliches Verhalten ohne sachliche Rechtfertigung.
Die Einigung zwischen Rheinmetall und FFG Flensburg, die das Bundeskartellamt vermittelt hat, sorgt für die Beendigung der Lieferverweigerung und ist geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Amtes auszuräumen. Gleichzeitig steht ein weiterer Auftragnehmer für die Bundeswehr bei der Wartung des "GTK Boxers" zur Verfügung. Daraufhin hat das Amt sein Verfahren im Rahmen seines Ermessens eingestellt. Es wird jedoch den Markt für die Instandsetzung von gepanzerten Fahrzeugen weiterhin aufmerksam beobachten. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 16.03.23
Newsletterlauf: 13.06.23
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
-
Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
-
Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
-
Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.