Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerb und Fusionskontrolle


Wettbewerbsbehörden aus Deutschland, Großbritannien und Australien verständigen sich auf gemeinsame Erklärung zur Fusionskontrolle
In der gemeinsamen Erklärung bringen die drei Behörden ihre Einigkeit über die Grundsätze einer wirksamen Fusionskontrolle zum Ausdruck



Das Bundeskartellamt, die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) und die australische Behörde Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) haben sich auf eine gemeinsame Erklärung zur Fusionskontrolle verständigt. In der gemeinsamen Erklärung spiegelt sich das gemeinsame Verständnis der drei Behörden wider, dass eine konsequente Durchsetzung der Fusionskontrolle der Schlüssel zum Erhalt von Wettbewerb und Vielfalt ist. Die Leiter der drei Behörden, Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts), Andrea Coscelli (Leiter der CMA) und Rod Sims (Vorsitzender der ACCC), trafen sich virtuell, um über gemeinsame Herausforderungen für die Fusionskontrolle, wie etwa die Digitalwirtschaft, die Globalisierung und die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, zu diskutieren.

Andreas Mundt: "Eine effektive Fusionskontrolle ist das schlagkräftigste Instrument, das wir haben, um zu verhindern, dass zu viel Marktmacht in die Hände weniger Unternehmen fällt. Besonders in der Digitalwirtschaft sind viele Märkte bereits heute stark konzentriert. Weitere Übernahmen und Fusionen können einen Markt zum Kippen bringen oder Ökosysteme schaffen, die für Wettbewerber fast unangreifbar sind. Deshalb ist eine stringente Kontrolle unverzichtbar.”

Andrea Coscelli: "Sobald unsere Länder die Corona-Pandemie überwunden haben, wird der Wettbewerb eine entscheidende Rolle dabei spielen, das Wirtschaftswachstum in unseren Ländern wieder anzukurbeln. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dieser aktuellen Erklärung zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen in Australien und Deutschland an einem Strang ziehen.”

Rod Sims: "Ich freue mich, diese gemeinsame Erklärung zusammen mit den Behörden in Großbritannien und Deutschland herausgeben zu können. Uns allen ist bewusst, dass der Wettbewerb von grundlegender Bedeutung für den Erfolg von Marktwirtschaften ist und in entscheidendem Maße von einer wirksamen Fusionskontrolle abhängt."

In der gemeinsamen Erklärung bringen die drei Behörden ihre Einigkeit über die Grundsätze einer wirksamen Fusionskontrolle zum Ausdruck. Mit diesem Instrument zur proaktiven Wahrung von offenen Märkten und Vielfalt können Wettbewerbsbehörden Schaden für Verbraucher verhindern, bevor er entsteht. Wettbewerb erhöht das Vertrauen der Verbraucher in die Märkte, sorgt für das Funktionieren von Marktwirtschaften und fördert den wirtschaftlichen Wohlstand durch niedrige Preise, Auswahlmöglichkeiten, Qualität und Innovation. Gleichzeitig sind Unternehmen im Wettbewerb sowohl im In- als auch im Ausland erfolgreicher.

Andreas Mundt sagte: "In geeigneten Fällen können drohende Wettbewerbsprobleme mit Auflagen gelöst werden. Hier sind strukturelle Auflagen eindeutig vorzuziehen, denn sie sichern den wettbewerblichen Rahmen dauerhaft ab. Aus gutem Grund sind in der deutschen Fusionskontrolle keine Auflagen möglich, die die beteiligten Unternehmen einer laufenden Verhaltenskontrolle unterwerfen.
Verfahren zur Missbrauchsaufsicht sind schwierig, langwierig, bei Big Tech gepflastert mit ökonomischen und rechtlichen Fragen, und sie setzen nur am konkreten Verhalten an. Wenn wir die Fusionskontrolle nicht konsequent anwenden und wettbewerbsschädliche Fusionen untersagen, müssen wir hinterher einen sehr steinigen Weg gehen.”

Andrea Coscelli: "Es ist ökonomisch belegt, dass der Wettbewerb für Innovation und Leistungsfähigkeit sowie zur langfristigen Sicherung von nachhaltigem Wachstum und Beschäftigung unerlässlich ist. Auch manche britischen Unternehmen berichten mir, dass sie sich nach der Freigabe eines problematischen Vorhabens in einer sehr schwierigen Lage befinden und teilweise nicht überleben können, da sie nicht mehr konkurrenzfähig sind. Es ist wichtig, dass wir im Sinne der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher Zusammenschlussvorhaben – gerade in dynamischen Märkten wie den Digitalmärkten – weiterhin gründlich prüfen und, wo nötig, entschieden vorgehen.”

Rod Sims: "Unternehmen haben einen klaren Anreiz sich mit Wettbewerbern zusammen zu schließen oder diese zu übernehmen, um so ihre Marktmacht zu vergrößern und ihre Preise erhöhen zu können. Genau deshalb ist eine wirksame Fusionskontrolle so wichtig, und genau deshalb müssen manche Zusammenschlüsse von Wettbewerbsbehörden unterbunden werden.
Hat ein Unternehmen aufgrund eines Zusammenschlusses erst einmal Marktmacht erlangt, wissen wir, dass es sehr schwierig ist, den Wettbewerb mit den anderen Instrumenten des Wettbewerbsrechts wiederherzustellen; daher ist es für uns von entscheidender Bedeutung, die Fusionskontrolle effektiver einzusetzen.

Der Fokus der Wettbewerbsbehörden und der gerichtlichen Instanzen muss auf der Bedeutung des Wettbewerbsschutzes und der Verhinderung wettbewerbswidriger Zusammenschlüsse liegen; andernfalls besteht die Gefahr, dass die Fusionskontrolle zu einem Instrument der Fusionsfreigabe wird und so unserer Wirtschaft schadet."

In Deutschland zeigt die Fallpraxis des Bundeskartellamts, dass Fusionskontrollverfahren sehr hohen Standards unterliegen und ein hohes Maß an Komplexität aufweisen. Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt erstellen differenzierte wirtschaftliche Analysen, nutzen moderne Prüfungsmethoden und entwickeln ihre methodischen Ansätze kontinuierlich weiter um sicher zu stellen, dass alle Merkmale dynamischer Märkte, digitaler Geschäftsmodelle und der Globalisierung berücksichtigt und angemessen bewertet werden. Aus Sicht der drei Behördenleiter ist die Fusionskontrolle daher gut für die Zukunft gerüstet.

Mit der kürzlich in Kraft getretenen 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurden die Umsatzschwellen in der Fusionskontrolle in Deutschland angehoben. Gleichzeitig kann das Bundeskartellamt unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen nun dazu verpflichten, Zusammenschlüsse auch unterhalb der allgemeinen Umsatzschwellen anzumelden. Das Bundeskartellamt begrüßt diese Änderungen, da nun mehr Ressourcen für die Prüfung der wirklich kritischen Fälle genutzt werden können. Dies ebnet den Weg hin zu einer zukunftsfähigen, stringenten Fusionskontrolle. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.04.21
Newsletterlauf: 22.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen