Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Klassische Züchtung ist Recht der Landwirte


Keine Patente auf traditionelle Verfahren der Pflanzen- und Tierzucht
Merk begrüßt Entscheidung des Europäischen Patentamts: "Die klassische Züchtung ist das ureigenste Recht der Landwirte"


(16.12.10) - Die Große Beschwerdekammer hat als höchste Rechtsprechungsinstanz des Europäischen Patentamts ihre lange erwartete Entscheidung zur Patentierbarkeit der Zucht von Brokkoli und Tomaten gefällt. Danach sind traditionelle Zuchtverfahren auch dann nicht patentierbar, wenn für die Auswahl des gentechnisch nicht veränderten Zuchtmaterials auf technische Hilfsmittel zurückgegriffen wird.

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßte die Entscheidung: "Das Europäische Patentamt hat damit klargestellt, dass es keinen Patentschutz für traditionelle Zuchtverfahren gibt. Und das ist richtig so. Denn es darf nicht sein, dass die Zuchtarbeit der Landwirtschaft behindert oder gar unmöglich gemacht wird, weil der Zugang zu natürlichen Ressourcen durch Patente versperrt ist. Die klassische Züchtung ist das ureigenste Recht der Landwirte."

Merk sagte weiter: "Die Rechtsauffassung des Europäischen Patentamts liegt ganz auf der Linie der Bayerischen Staatsregierung. Bereits im April 2009 hat Bayern in den Ausschüssen des Bundesrates seine Auffassung bekundet, dass bereits nach geltendem Recht für traditionelle Verfahren der Pflanzen- und Tierzucht und die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen Patente nicht erteilt werden dürfen, und zwar auch dann nicht, wenn zu traditionellen Züchtungsverfahren ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt."

Grundlage für die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer war Artikel 53 Buchstabe b des Europäischen Patentübereinkommens, wonach "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" nicht patentiert werden dürfen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen