EU-Datenschutzgrundverordnung gefährdet Arbeit von Auskunfteien und Inkassounternehmen Verfassungsrechtliches Gutachten von Professor Thomas Hoeren und Professor Noogie C. Kaufmann
(13.12.13) - Der Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verstößt sowohl gegen deutsches als auch gegen europäisches Verfassungsrecht. Zu diesem Ergebnis kommen die IT- und Medienrechtsexperten Professor Thomas Hoeren (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) und Professor Noogie C. Kaufmann (Fachhochschule Münster). Der vorliegende Entwurf der EU-Verordnung verletzt laut ihrer Analyse eklatant die Berufsfreiheit von Inkassounternehmen und verstößt somit gegen das deutsche Grundgesetz.
Laut dem Verordnungsvorschlag müssten sich die Gläubiger für alle "nichtvertraglichen Ansprüche" zunächst die Einwilligung des Schuldners einholen, bevor sie ein Inkassounternehmen beauftragen können. Davon sind zahlreiche Forderungen betroffen, zum Beispiel gesetzliche Schadensersatzforderungen. Die Folge: Gläubiger wären künftig nicht mehr in der Lage, solche Forderungen mithilfe von Inkassounternehmen zu realisieren.
Auskunfteien würden in ihrer Arbeit noch erheblich stärker eingeschränkt als Inkassounternehmen. Denn der jetzige Entwurf entzöge ihnen weitestgehend die rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit. Dabei ist die Wirtschaft auf die Dienstleistungen von Auskunfteien vital angewiesen. Zum Beispiel überprüfen Händler regelmäßig die Zahlungsfähigkeit ihrer anfragenden Kunden. Entfällt diese Möglichkeit, werden viele Verbraucher künftig nicht mehr so einfach und schnell Waren wie bisher gewohnt kaufen können, zum Beispiel im Online- und Versandhandel.
Weiterhin missachten die Verordnungsvorschläge europäische "verfassungsrechtliche" Vorgaben.
Hoeren und Kaufmann warnen in ihrem Gutachten schließlich, dass bei Inkrafttreten der bisher bekannten Vorschläge zur europäischen Datenschutzgrundverordnung der Grundrechtsstandard in der EU unter den Stand sinken würde, den das deutsche Verfassungsrecht garantiert.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, fordert die EU dazu auf, eine Regelung zu finden, die rechtmäßige Geschäftsmodelle nicht in ihrer Existenz bedroht. (BDIU: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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