Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Verwaltung privilegierter Benutzerkonten


PCI-Compliance: Neue PCI-Version 2.0 beseitige nicht die Passwort-Management-Problematik
Implementierung von PCI-konformen Lösungen bleibe für viele Unternehmen eine große Herausforderung


(13.12.10) - Ende Oktober hat das PCI Security Standards Council (PCI SSC) die neue Version 2.0 des "Payment Card Industry Data Security Standard" (PCI DSS) und des "Payment Application Data Security Standard" (PA DSS) vorgestellt. Die neuen Versionen sind ab 1. Januar 2011 gültig. Sicherheitsexpertin Cyber-Ark weist darauf hin, dass die automatische Verwaltung privilegierter Benutzerkonten und sichere Speicherung vertraulicher Informationen weiterhin zu den zentralen PCI-Vorgaben gehören.

Laut PCI SSC soll mit der neuen PCI-Version 2.0 die Flexibilität von Unternehmen erhöht werden, Kontrollmechanismen zu implementieren, mit wachsenden Bedrohungen umzugehen oder Reporting-Anforderungen zu erfüllen.

Jochen Koehler, Deutschland-Chef von Cyber-Ark in Heilbronn, betont: "Auch wenn in der neuen Version nur geringe Änderungen und keine erhöhten Anforderungen vorhanden sind, bleibt die Implementierung von PCI-konformen Lösungen für viele Unternehmen eine große Herausforderung - gerade im Bereich des Passwort-Managements. Ein Kernproblem ist hier zum Beispiel die durchgängige Personalisierung privilegierter Benutzerkonten, was sich insbesondere im Datenbank-Bereich mit den vielen Shared Accounts als äußerst schwierig erweist."

Abhilfe für diese Compliance-Problematik würden nur Lösungen schaffen, mit der alle privilegierten administrativen Accounts automatisch verwaltet und überwacht werden können.

Jochen Koehler betont: "Ein Grundproblem ist, dass immer noch viele Unternehmen die PCI-Vorgaben mit manuellen Prozessen erfüllen oder erfüllen wollen. Insbesondere die manuelle Änderung von Passwörtern ist ein nach wie vor weit verbreiteter Lösungsansatz. Das ist in unseren Augen aber eindeutig der falsche Weg, weil zum einen extrem zeitaufwändig und zum anderen auch fehlerbehaftet. Eine Lösung, mit der administrative Passwörter sicher und zentral abgelegt, automatisch verwaltet, regelmäßig geändert und überwacht werden können, sollte heute eigentlich Standard im IT-Betrieb sein." (Cyber-Ark: ra)

Cyber-Ark: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen