Leben ohne Digitalzwang
Rechtsgutachten für ein Recht auf analoges Leben veröffentlicht
Juristisches Gutachten stärkt Digitalcourage im Kampf um eine Grundgesetzänderung
Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde. Es sei "geboten, ein umfassendes und übergeordnetes ‚Recht auf analoge Teilhabe‘ normativ festzuschreiben", schlussfolgert das Gutachten. Erst wenn eine eindeutige rechtliche Regelung besteht, könne verhindert werden, dass Personen ohne Internetzugang oder Smartphone vom Kauf der Sparpreistickets der Bahn ausgeschlossen sind, ihr Paket nicht mehr aus der Packstation bekommen oder bestimmte Kulturveranstaltungen nicht besuchen können.
"Wir verfolgen das Thema Digitalzwang schon sehr lange", sagt Rena Tangens von Digitalcourage. "Dieses juristische Gutachten bestärkt uns in unserem Bestreben, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern." Zu diesem Zweck hat Digitalcourage eine Petition gestartet, mit der Forderung, dass Artikel 3 des Grundgesetzes entsprechend ergänzt wird. Diese Petition kann auf der Website digitalcourage.de unterzeichnet werden. "Jede Änderung des Grundgesetzes benötigt im Bundestag und im Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit. Deshalb hilft jede Stimme, die Abgeordneten zu überzeugen, dass Digitalzwang alle Bürgerinnen und Bürger betrifft", erläutert Rena Tangens.
Auch das ausführliche Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise leistet Überzeugungsarbeit und liefert fundierte Argumente. Dabei wird ausführlich dargelegt, in welchen öffentlichen und privaten Bereichen bereits Digitalzwang besteht und wie dies bestimmte Personengruppen von der Teilhabe ausschließt. Es wurde aus europa- und verfassungsrechtlicher Sicht untersucht, ob und wann ein Recht auf analoge Alternativen besteht. Das Gutachten kommt zu einem klaren Ergebnis: Das Recht auf Datenschutz, das Diskriminierungsverbot, die staatliche Schutzpflicht gegenüber Behinderten, Senioren oder sozial Benachteiligten, der Anspruch auf Daseinsvorsorge, aber auch das Recht auf Informationsfreiheit und Meinungsäußerung, demokratische Transparenz sowie das Rechtsstaatsprinzip begründen, dass die Forderung nach analogen Alternativen aus dem Grundgesetz und der EU-Grundrechte-Charta abgeleitet werden kann.
Grundsätzlich steht Digitalcourage der Digitalisierung sehr positiv gegenüber. Doch die von "Digitalminister" Volker Wissing zuletzt offensiv proklamierte "digital only"-Strategie für Unternehmen und Verwaltung hält der Verein für den falschen Weg. Dadurch würden Menschen diskriminiert, die sich digitale Endgeräte oder entsprechende Anschlüsse nicht leisten können, die nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen oder sie aufgrund von Beeinträchtigungen gar nicht nutzen können. Aber auch Personen, die aus guten Gründen bestimmte Anwendungen oder Geräte nicht nutzen möchten, würden ausgeschlossen. "Ein Eintreten gegen Digitalzwang ist auch ein Akt der Solidarität mit diesen Gruppen in unserer Gesellschaft", meint Rena Tangens.
Weitere Informationen zum Gutachten finden Sie unter:
https://digitalcourage.de/blog/2024/rechtsgutachten-digitalzwang
Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise finden Sie hier: https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/dokument/digitalzwang. (Digitalcourage: ra)
eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 13.03.25
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