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Compliance-Risiken beim Cloud Computing


Compliance rückt in den Mittelpunkt der Unternehmensorganisation - Compliance-Managern droht Gefahr aus dem Ausland
Datenschutz und Datensicherheit spielen bei Einführung neuer und dem Ausbau bestehender IT-Systeme häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen


(23.05.11) - Nach den jüngsten Datenskandalen müssen sich alle Unternehmen die Frage stellen, ob sie ihre gesetzlichen Pflichten bei der IT-Sicherheit einhalten. Diese Forderung stellte jetzt der Münchner Noerr-IT-Rechtsexperte Dr. Thomas Thalhofer anlässlich des Compliance Day der Kanzlei in München. Zu der traditionellen Veranstaltung konnte Prof. Dr. Thomas Klindt, Leiter der internationalen Noerr Compliance Group, über 200 Fachleute aus dem In- und Ausland begrüßen. Im Mittelpunkt stand neben Compliance- und Haftungsrisiken auch die Bedeutung einer effizienten Compliance-Organisation in internationalen Konzernstrukturen.

Thalhofer beobachtet seit langem, dass Datenschutz und Datensicherheit bei Einführung neuer und dem Ausbau bestehender IT-Systeme häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen. "Der Diebstahl von Daten verursacht aber nicht nur Reputationsschäden, sondern zieht enorme Kosten nach sich", warnte Thalhofer. Noch größer sei die Gefahr beim Bezug von Software, Infrastruktur und Datenbankkapazitäten über das Internet im Rahmen des Cloud Computing, bei dem nicht nur die Server eines Unternehmens, sondern auch die Übertragungswege Risiken ausgesetzt sind und die Daten vieler verschiedener Unternehmen auf einem Server liegen.

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Die wesentlichen Risiken bei Compliance-Verstößen im IT-Bereich sieht Thalhofer in Klagewellen von durch Datenverluste geschädigten Kunden sowie einer möglichen persönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für dem Unternehmen durch Compliance-Verstöße entstandene Schäden.

Softwarelizenzen: Verwaltung ist Pflicht
Neben der Sicherheit beim Cloud Computing zählt das Lizenzmangement der im Unternehmen eingesetzten Softwareprodukte zu den für IT-Verantwortliche wichtigsten Compliance-Aufgaben, berichtete Prof. Dr. Joachim Schrey, IT-Rechtsexperte bei Noerr in Frankfurt. Die Pflicht zur Verwaltung der Lizenzen im Rahmen eines Managementsystems ergibt sich laut Schrey aus dem Handelsrecht und der allgemeinen Risikomanagementverpflichtung der Unternehmensführung und ist alles andere als ein Selbstzweck. "Softwarehersteller fahnden konsequent nach unlizenzierten Versionen ihrer Software und sichern sich die Möglichkeiten zur Lizenzüberprüfung im Rahmen von Lizenz-Audits vertraglich ab", warnte Schrey. Verstöße gegen das Lizenzverträgen zugrundeliegende Urheberrecht können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

Compliance und Finanzierungsverträge: Facherübgreifende Kontrolle erforderlich
Dass das Thema Compliance heute zu den zentralen Fragen der Unternehmensorganisation zählt, machte der gemeinsame Vortrag von Markus Hammes, Treasurer bei der Phoenix Solar AG, und Noerr-Partner Sebastian Bock deutlich, der sich mit dem Zusammenhang zwischen Compliance und Finanzierungsverträgen beschäftigte. So habe die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Zinsswaps gezeigt, wie eng verzahnt Haftungsfragen und Vertragsmanagement im Finanzierungsbereich seien. "Umfassende Vertragswerke für Unternehmenskredite, Anleihen oder Derivate fordern fächerübergreifendes Monitoring von Treasurern, Rechtsabteilungen und Rechnungswesen", sagte Bock.

Berichtswesen im Konzern: Haftungsfalle für Manager
Mit dem Thema Unternehmensorganisation beschäftigte sich auch Noerr-Partner Dr. Laurenz Wieneke aus Frankfurt, der auf die Compliance-Risiken bei der funktionalen Berichterstattung im Konzern hinwies. "Bei fast allen Unternehmensgruppen ist zu beobachten, dass die Berichtswege und die gesellschaftsrechtliche Struktur nicht übereinstimmen", so umschrieb er das Problem. "Konzerne entstehen halt nicht am Reisbrett und gerade eine stetige Optimierung der Prozesse führt häufig zu solchen rechtsforminkongruenten Leitungsstrukturen."

Welche Risiken das mit sich bringen kann, bekommen etwa Manager der zweiten und dritten Ebene zu spüren, wenn eine ganze Unternehmensgruppe in Schieflage gerät. Dann werden Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Konzernuntergesellschaften für Versäumnisse zur Verantwortung gezogen werden, für die sie "funktional" gar nicht zuständig waren. Corporate Compliance hilft, angemessene Strukturen zu finden und solche Risiken zu vermeiden.

Compliance-Managern droht Gefahr aus dem Ausland
Aber nicht nur Manager und Geschäftsführer sehen sich bei nicht regelkonformem Verhalten zivil- und strafrechtliche Risiken ausgesetzt. Auch den in vielen Konzernen speziell zur Überwachung eingesetzten Compliance-Managern droht häufig das Risiko der persönlichen Haftung. Dr. Christian Pelz, Strafrechtsexperte bei Noerr in München, machte in seinem Vortrag auf eine besondere Gefahr bei internationalen Konzernstrukturen aufmerksam. So kann sich ein deutscher Compliance-Manager strafbar machen, wenn eine Tätigkeit im Ausland erlaubt, nach deutschem Recht aber verboten ist - zum Beispiel wenn ein in England legales Kundenbindungssystem nach deutschem Recht unzulässige Regelungen enthält. "Weiß der deutsche Compliance-Manager davon, macht er sich aufgrund einer Spezialität des deutschen Rechts strafbar", sagte Pelz. Danach sind in Deutschland auch Mitwirkungshandlungen an nach deutschem Recht verbotenen, aber im Ausland begangenen Taten strafbar. Als Ausweg empfiehlt Pelz Konzernen, im Ausland eigene Compliance-Verantwortliche zu benennen. (Von Matthias Schulte, Noerr LLP: ra)

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