Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Weihnachtsgrüße: Andere Kulturen - andere Symbole


Tipps, was Unternehmen bei ihrer weltweiten Weihnachtspost beachten sollten
Damit Weihnachtspräsente nicht zu Missverständnissen führen

(17.12.07) - Jedes Jahr verschicken Unternehmen weltweite Weihnachtsgrüße. Klar ist aber: Nicht nur in Arabien und Asien, sondern auch beispielsweise in den USA feiern viele Geschäftspartner überhaupt kein Weihnachten. Ist globale Weihnachtspost überhaupt angebracht – und welche interkulturellen Fettnäpfchen gilt es zu vermeiden? SDL, Experte für globales Informationsmanagement, weiß, worauf Unternehmen achten müssen:

Prinzipiell ist es kein Fauxpas, der globalen Kundschaft "Frohe Weihnachten" zu wünschen. Ein paar Erläuterungen sollten aber nicht fehlen, z.B. was bedeutet Weihnachten im Unternehmen und für die Mitarbeiter? So zeigt der Grüßende, dass er kulturelle Unterschiede respektiert und gleichzeitig seine Traditionen gerne teilt. Im Zweifelsfall bedanken sich Unternehmen für eine gute Zusammenarbeit auch oft mit der englischen Formulierung "Season’s Greetings". Speziell bei strenggläubigen Geschäftspartnern anderer Religionen ist dies ein möglicher Kompromiss.

Das passende Motiv
Andere Kulturen – andere Symbole. Es gilt: Das Motiv der Weihnachtskarte sollte dem Adressaten verständlich sein. Eine verschneite Winterlandschaft ist ein eindeutiges Bild. Bei religiös geprägten Darstellungen ist eventuell eine kurze Erklärung nötig. Zudem sollte man missverständliche Symboliken vermeiden: Beispielsweise ist die Vier in China und Japan eine Unglückszahl und auch die Farben blau, weiß und schwarz sollten im asiatischen Raum möglichst sparsam eingesetzt werden.

Das willkommene Geschenk
Damit Weihnachtspräsente nicht zu Missverständnissen führen, sollte man sich über die Sitten und Gesetze im Land des Geschäftspartners informieren. Beispiel Asien: In Japan zählt ein Geschenk am ersten Januar zum guten Ton. In Singapur gibt es dagegen strenge Regelungen gegen Bestechung und Geschenke sollten mit Bedacht gemacht werden.
Auch bei der Auswahl des idealen Geschenks spielen kulturelle Besonderheiten eine Rolle: Ein guter Wein ist in Skandinavien willkommen, in muslimischen Ländern hingegen ein Fauxpas. In Korea freut man sich beispielsweise über hochwertige Präsente mit Firmenlogo – wobei man beachten sollte, dass auf der Unterseite besser nicht "Made in Korea" steht. Traditionelle Produkte wie Schokolade, Gebäck, klassische Musik oder Porzellan haben sich als Geschenke weltweit bewährt.

"Im Grunde kommen Weihnachtsgrüße in aller Welt gut an – genauso wie wir uns über einen Gruß zum chinesischen Neujahr freuen", weiß Silke Zschweigert, Geschäftsführerin von SDL Deutschland. "Wie im Geschäftsalltag auch sollten Unternehmen aber ihr kulturelles Gespür einsetzen und sich fragen: Was will ich vermitteln? Versteht mein Gegenüber die Botschaft? Und stelle ich sicher, dass ich die Kultur oder Religion des anderen nicht versehentlich verletze? Dann steht 'Frohen Weihnachten' nichts mehr im Weg." (SDL: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen