Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Geldwäschebekämpfung forcieren


Geldwäsche: Neben Kreditinstituten sollen nach Forderung von Steria Mummert Consulting allen anfälligen Wirtschaftszweigen strenge Compliance-Richtlinien auferlegt werden
Neue regulatorische Anforderungen würden auch den Kreditinstituten bevorstehen


(08.04.10) - Zwischen 40 und 60 Milliarden Euro aus kriminellen Aktivitäten werden laut Hinweis von Steria Mummert Consulting jährlich in Deutschland in das Finanzsystem eingeschleust. Geldwäscher hätten dabei ein leichtes Spiel, solange sie die Banken umgingen.

Zwar hätten beispielsweise auch Kasinos, Juweliere und Immobilienmakler Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung zu treffen. Diese würden aber keiner effektiven Kontrolle unterliegen. Daher könnten etwa Angehörige der organisierten Kriminalität unbemerkt ganze Straßenzüge aufkaufen und so ihr Geld reinwaschen.

Deutschland werde beim Kampf gegen Geldwäsche (Money Laundering) künftig internationale Standards nur dann einhalten, wenn neben den Kreditinstituten allen anfälligen Wirtschaftszweigen strenge Compliance-Richtlinien auferlegt werden.

"Spielkasinos, Juweliere und Immobilienwirtschaft sollten den gleichen strengen Kontrollen wie Banken unterworfen werden, damit bestehende Vorschriften eingehalten werden", fordert Bernd M. Lindner, Compliance-Experte bei Steria Mummert Consulting. "Konkret bedeutet das beispielsweise: Sobald Geschäfte von mehr als 15.000 Euro getätigt werden, müssen Kunden sich nicht nur identifizieren, sondern gegebenenfalls nachweisen, woher die Gelder stammen."

Auf entsprechende Defizite in der Geldwäschebekämpfung in Deutschland habe auch die OECD hingewiesen. Eine Studie der Organisation zeige zahlreiche Mängel bei der Umsetzung der internationalen Vorgaben gegen Geldwäsche auf. Von 128 untersuchten Kriterien erfülle Deutschland nur fünf in allen Facetten.

Die Kreditwirtschaft komme in dem Bericht vergleichsweise gut weg. Dennoch sei davon auszugehen, dass neue regulatorische Anforderungen an die Kreditinstitute erlassen werden, um die noch vorhandenen Defizite auszugleichen.

Diese neuen Aufgaben verlangten nach einem erhöhten Compliance-Budget, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die dann beidem gerecht würden: den Anforderungen, aber auch dem Geschäft. (Steria Mummert Consulting: ra)

Steria Mummert Consulting: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen