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Taxonomie-Berichtspflichten für Banken


EU-Sustainable-Finance-Agenda: Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie für nachhaltige Investments – ein Leitfaden
Mit der EU-Taxonomie entsteht ein äußerst komplexes Konstrukt



Von Ann-Ulrike Henning, Associate Director, Bundesverband deutscher Banken

Die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ist das Herzstück der EU-Sustainable-Finance-Agenda. Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Verordnung definiert im Sinne des Pariser Klimaabkommens, was unter "Nachhaltigkeit" zu verstehen ist. Sie wirkt sich damit als Querschnittsthema auf unterschiedliche Abteilungen und Bereiche in den Kreditinstituten aus – auch dann, wenn diese das Thema Nachhaltigkeit nicht selbst verantworten.

Bereits jetzt sind viele Banken von der Taxonomie betroffen. Voraussichtlich ab 2024 werden weitere Institute den Taxonomie-Berichtspflichten nachkommen müssen. Einfach wird dies nicht sein, denn die Taxonomie ist neu, komplex, entwickelt sich dynamisch weiter und wird die Institute obendrein langfristig begleiten.

Gründe genug, zusammen mit unseren Instituten möglichst praxisnahe Empfehlungen auszuarbeiten und einen "Leitfaden zur EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen – sechs Fragen und Antworten für Kreditinstitute" zu veröffentlichen.

Für wen ist der Leitfaden gedacht?
Da die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen ein Querschnittsthema in den Kreditinstituten ist, ist die Zusammenarbeit unterschiedlicher Bereiche in einem hohen Maße erforderlich. Zielgruppe des Leitfadens sind daher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den verschiedensten Bereichen der Banken, die sich schnell und übersichtlich zur EU-Taxonomie informieren möchten.

Erreichen wollen wir zudem jene Institute, die sich bislang noch wenig mit der EU-Taxonomie beschäftigt haben – etwa, weil sie aktuell noch nicht von Taxonomie-Berichtspflichten betroffen sind, dies aber in absehbarer Zeit durch die voraussichtliche Ausweitung der nicht-finanziellen Berichterstattung sein werden.

Denn der Anwendungsbereich der bestehenden Legislativ-Initiative zur nicht-finanziellen Berichterstattung wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiterentwickelt. Voraussichtlich 2024 ist es so weit: Alle großen Unternehmen, das heißt Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 20 Millionen Euro, Umsatz über 40 Millionen Euro, mindestens 250 Mitarbeiter, müssen dann zum Geschäftsjahr 2023 nichtfinanzielle Berichte vorlegen. Das gleiche gilt für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen - kurz: KMU.

Der Geltungsbereich der Taxonomie und entsprechende Berichtspflichten passen sich automatisch an.

Wie kam der Leitfaden zustande?
Unsere Aufgabe als Bankenverband ist es zunächst, für unsere Mitglieder Legislativ-Initiativen im Bereich Sustainable Finance zu analysieren und zu bewerten. Darüber hinaus arbeiten wir zusammen mit unseren Banken in Arbeitsgruppen daran, Sustainable-Finance-Initiativen durch aktive Beiträge aus der Praxis anwenderorientiert auszugestalten. Zudem nutzen unsere Mitgliedsinstitute uns als Plattform und tauschen sich über ihre praktischen Erfahrungen bei der Umsetzung von Regulierungsvorhaben aus.

Aus der "Arbeitsgruppe Taxonomie" des Bankenverbandes haben sich Mitglieder zusammengefunden, um ihre Erfahrungen mit der EU-Taxonomie aufzubereiten und diese für andere Kreditinstitute zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis ist der nun vorliegende Leitfaden, der einen aktuellen Einstieg in die komplexe Regulierung bieten soll. Unser Ziel ist es, eine Orientierungshilfe zu geben, wie man sich Schritt für Schritt der Anwendung der Taxonomie nähern kann. Zudem gibt der Leitfaden Tipps und Erfahrungen aus der Praxis wieder und verweist auf Dokumente zum vertieften Weiterlesen.

Welche Fragen zur EU-Taxonomie werden beantwortet?
Der Leitfaden ist anhand von Fragen und Antworten gegliedert.

>> Er bietet einen Überblick, was die Taxonomie ist und wie sie funktioniert.
>> Er geht darauf ein, wo und durch wen sie angewendet wird und welches die ersten Schritte sind, um die Anforderungen der Taxonomie umzusetzen.
>> Darüber hinaus informiert der Leitfaden, wann welche Berichtspflichten auf die Kreditinstitute zukommen.
>> Abschließend enthält er Einschätzungen der Institute zu wichtigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Taxonomie.

Wie geht es weiter?
Mit der EU-Taxonomie entsteht ein äußerst komplexes Konstrukt: Neben der Taxonomie-Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft trat, wurden im EU-Amtsblatt am 9. und 10. Dezember 2021 zwei delegierte Rechtsakte veröffentlicht: zu den technischen Bewertungskriterien für die Umsetzung der ersten zwei EU-Umweltziele sowie für Berichtspflichten.

Bei den Berichtspflichten geht die Entwicklung immer weiter: Ab 2022 müssen Kreditinstitute für das Geschäftsjahr 2021 nach einem vereinfachten Prozess zur Taxonomie berichten. Ab 2024 müssen sie die Green Asset Ratio (GAR) als neue Taxonomie-Kennzahl offenlegen. Diese Berechnungen sind komplex, daher ist eine differenzierte Sicht angebracht. Nicht immer ist eine niedrige GAR weniger nachhaltig – es kann sein, dass die Taxonomie auf Teile des Portfolios schlicht nicht anwendbar ist.

Die Entwicklung der Taxonomie ist damit noch nicht beendet. Es bestehen nach wie vor Rechtsuntersicherheiten zu den Transparenzpflichten. Die EU hat zwar im Dezember noch ein neues FAQ veröffentlicht, die angekündigten juristischen Klarstellungen jedoch auf den Januar 2022 verschoben. Die EU-Kommission hat sich noch am 31. Dezember 2021 mit dem Entwurf eines Rechtstextes an die Mitgliedstaaten gewandt, , ob bzw. unter welchen Bedingungen Gas und Atomenergie als "nachhaltig" in die Taxonomie aufgenommen werden können.

Zudem wird an mehreren Stellen darüber diskutiert, die Taxonomie noch einmal zu erweitern: So wird um eine Sozialtaxonomie und technische Bewertungskriterien für die weiteren vier EU-Umweltziele genauso gerungen wie um Konzepte, wie die Transformation der Wirtschaft in der Taxonomie besser berücksichtigt werden kann. Der Bankenverband wird diese Entwicklungen regulatorisch fortwährend begleiten und seine Mitglieder bei der praktischen Umsetzung weiter unterstützen.
(Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 22.04.22

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