Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Allein gelassen: IT-Mitarbeiter in Deutschland


Was ist zu tun bei entdeckten Sicherheitslücken? - Mehr als ein Drittel der Angestellten müssen ohne IT-Security-Handlungsanweisungen auskommen
Sobald der leiseste Verdacht besteht, dass der eigene Computer zur Zielscheibe von Cyber-Kriminellen wird, sollten alle laufenden Arbeiten sofort beendet werden



(01.06.07) - Sicherheitslücken im Unternehmensnetzwerk - und nun? Auf diese Frage können 36 Prozent der Mitarbeiter in Deutschland keine Antwort geben, denn es fehlen entsprechende Unternehmensrichtlinien. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage von Training Camp, an der sich mehr als 726 Angestellte in Deutschland beteiligten. In Großbritannien sprechen die Ergebnisse eine noch eindeutigere Sprache. Dort muss sogar mehr als die Hälfte ohne IT-Security-Handlungsanweisungen auskommen.

"Dieser Leichtsinn der Unternehmen wiegt schwer, wenn man sich vor Augen führt, dass Cyber-Kriminelle im ersten Quartal 2007 mehr als doppelt so viele Schadprogramme verbreitet haben wie im Vorjahreszeitraum(1)", sagte Robert Chapman, Mitbegründer von Training Camp und Geschäftsführer der gleichnamigen GmbH.

Wissen Angestellte nicht, wie sie reagieren sollen, wenn sie Sicherheitslücken im Unternehmensnetzwerk entdecken, bleiben die Löcher im schlimmsten Fall unentdeckt und kriminelle Hacker können ungehindert auf sensible Unternehmensdaten zugreifen. Für die Mitarbeiter der IT-Abteilung wird es außerdem sehr schwierig, das Ausmaß der Attacke und des Datenverlusts, die Schwachstellen und den Übeltäter zu identifizieren.

Training Camp hat deshalb folgenden Leitfaden entwickelt:

>> Vorsicht Gefahr
Sobald der leiseste Verdacht besteht, dass der eigene Computer zur Zielscheibe von Cyber-Kriminellen wird, sollten alle laufenden Arbeiten sofort beendet werden.

>> SOS funken
Im nächsten Schritt müssen Mitarbeiter unbedingt das IT-Team verständigen, da die IT-Experten dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um das Unternehmensnetzwerk zu schützen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Ursache für die Attacke ausfindig zu machen.

>> Quarantäne ausrufen
Damit der betroffene PC kein Schneeball-System lostritt, müssen Mitarbeiter den attackierten PC sofort vom Netzwerk trennen. Auf diese Weise lässt sich außerdem sicherstellen, dass mögliche Beweismittel nicht verloren gehen.

"Kommt es zu einem Angriff durch Cyber-Kriminelle, sind die Maßnahmen, die das Unternehmen anschließend dafür ergreift ausschlaggebend, inwiefern zukünftige Geschäftsprozesse davon in Mitleidenschaft gezogen werden," so Robert Chapman. "IT-Experten sollten als ‚Computer-Forensiker' fungieren: Sie verfolgen die Spuren, die kriminelle Hacker hinterlassen, und identifizieren so die Schwachstellen im Netzwerk. Unternehmen können dann aus ihren Fehlern lernen und bestehende Sicherheitslücken beseitigen. Das geht natürlich nur, wenn Firmen ihre Mitarbeiter entsprechend schulen." (Training Camp: ra)
(1) Analyse der weltweiten Aktivitäten von Cyber-Kriminellen, durchgeführt von Sophos


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen