Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Verbesserte Informations- und Einsichtsrechte


Privatisierung öffentlicher Betriebe rückt stärker in den Fokus der Öffentlichkeit
Vorreiter für mehr Informationsfreiheit bei der Privatisierung von Betrieben der Daseinsvorsorge


(08.07.10) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die durch das Volksbegehren des Berliner Wassertisches angestoßene und im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Novellierung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie räumt Bürgerinnen und Bürgern bei der Privatisierung einer Reihe von Unternehmen der Daseinsvorsorge verbesserte Informations- und Einsichtsrechte ein.

Neu ist, dass auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen, wenn "das Informationsinteresse das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des privaten Vertragspartners überwiegt". Dies gilt selbst dann, wenn dem Unternehmen durch die Offenbarung der Vereinbarungen "ein wesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen würde". Diese Regelung ist bundesweit einzigartig.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit, sagte: "Mit der Neufassung des IFG wird Berlin zum bundesweiten Vorreiter. Es ist an der Zeit, dass die Privatisierung öffentlicher Betriebe stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Bürgerinnen und Bürger müssen daher in einem ersten Schritt erfahren, unter welchen Bedingungen sie erfolgt und welche Konsequenzen dies für sie hat."

Die Neuregelung bezieht sich auch auf sogenannte Altverträge, also auch auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999. Die Hürden zur Durchsetzung der Informationsfreiheit sind hier höher angelegt und das Verfahren ist komplizierter. So muss zum Beispiel das Informationsinteresse das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des privaten Vertragspartners nicht nur "überwiegen", sondern "erheblich überwiegen". Es wird sich daher erst zeigen müssen, ob sich diese Regelung in der Praxis bewährt.

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist am 16. Oktober 1999 in Kraft getreten. Für Transparency Deutschland ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Korruption. Je leichter es Bürgerinnen und Bürgern haben, das Handeln der Verwaltung mit Hilfe des IFG transparent zu machen, desto eher wird Korruption vorgebeugt sowie gegebenenfalls wirtschaftlicher und politischer Schaden abgewendet. (Transparency International: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen