Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Transparency Deutschland hält es es für unerlässlich, die in Deutschland geltende Strafbarkeit der Bestechung von privat zu privat auch auf internationaler Ebene in den Verbotskatalog aufzunehmen
OECD-Konvention zur Auslandskorruption wurde 10 Jahre alt - Wer Auslandsbestechung im nationalen Interesse billigt, redet letztlich einem globalen Korruptionswettbewerb das Wort
(22.11.07) - Am 21. November jährte sich die Verabschiedung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr zum 10. Mal. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, Peter von Blomberg, fand an diesem Tag das Forum der korporativen Mitglieder von Transparency International Deutschland statt. Korporative Mitglieder sind die Gruppe von Mitgliedern, die als Unternehmen, Kommunen oder andere juristische Personen mit Transparency Deutschland gemeinsam Korruption bekämpfen wollen - auch in ihrem eigenen Haus. Transparency Deutschland hat dieses Forum dazu genutzt, auf die Bedeutung der Konvention, aber auch auf Mängel bei ihrer Umsetzung in einzelnen Ländern hinzuweisen.
"Wir sind uns mit unseren korporativen Mitgliedern darin einig, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Bestechung von Amtsträgern im Ausland zu unterbinden, ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Korruption im internationalen Geschäftsverkehr ist. Die Anforderungen der OECD-Konvention müssen aber noch konsequenter umgesetzt und teilweise noch erweitert werden", sagt Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland.
Peter von Blomberg weiter: "An gleichen Startbedingungen im internationalen Wettbewerb ist insbesondere denjenigen Unternehmen gelegen, die in den vergangenen Jahren besondere Anstrengungen in der Korruptionsprävention und - bekämpfung unternommen und damit Flagge für Fairness im Auslandsgeschäft gezeigt haben. Das gemeinsame Eintreten für Integrität ist die Basis unserer korporativen Mitgliedschaft. Transparency Deutschland betrachtet deshalb mit Sorge, dass einzelne OECD-Staaten mit Hinweis auf übergeordnete nationale Interessen die Umsetzung der Verpflichtungen aus der OECD-Konvention nicht konsequent betreiben oder sogar verhindern."
Darüber hinaus hält Transparency Deutschland es für unerlässlich, die in Deutschland geltende Strafbarkeit der Bestechung von privat zu privat auch auf internationaler Ebene in den Verbotskatalog aufzunehmen und insbesondere die OECD-Konvention entsprechend zu erweitern. Auch die UN-Konvention gegen Korruption empfiehlt ein solches Vorgehen gegen Bestechung im privaten Sektor.
"Es geht auch ohne Bestechung, das haben uns unsere korporativen Mitglieder, die intensiv im Auslandsgeschäft tätig sind, bestätigt. Korruption im internationalen Geschäftsverkehr ist in hohem Maße wettbewerbsverzerrend. Wer Auslandsbestechung im nationalen Interesse billigt, redet letztlich einem globalen Korruptionswettbewerb das Wort", führt Peter von Blomberg aus.
Hinweis:
Die Pressemitteilung der internationalen Bewegung von Transparency International, den vollständigen Fortschrittsbericht 2007 zur Umsetzung der OECD-Konvention (englisch) sowie weitere Materialien finden Sie auf der Website www.transparency.de.
(Transparency: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>