Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


Transparency Deutschland hält es es für unerlässlich, die in Deutschland geltende Strafbarkeit der Bestechung von privat zu privat auch auf internationaler Ebene in den Verbotskatalog aufzunehmen
OECD-Konvention zur Auslandskorruption wurde 10 Jahre alt - Wer Auslandsbestechung im nationalen Interesse billigt, redet letztlich einem globalen Korruptionswettbewerb das Wort

(22.11.07) - Am 21. November jährte sich die Verabschiedung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr zum 10. Mal. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, Peter von Blomberg, fand an diesem Tag das Forum der korporativen Mitglieder von Transparency International Deutschland statt. Korporative Mitglieder sind die Gruppe von Mitgliedern, die als Unternehmen, Kommunen oder andere juristische Personen mit Transparency Deutschland gemeinsam Korruption bekämpfen wollen - auch in ihrem eigenen Haus. Transparency Deutschland hat dieses Forum dazu genutzt, auf die Bedeutung der Konvention, aber auch auf Mängel bei ihrer Umsetzung in einzelnen Ländern hinzuweisen.

"Wir sind uns mit unseren korporativen Mitgliedern darin einig, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Bestechung von Amtsträgern im Ausland zu unterbinden, ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Korruption im internationalen Geschäftsverkehr ist. Die Anforderungen der OECD-Konvention müssen aber noch konsequenter umgesetzt und teilweise noch erweitert werden", sagt Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland.

Peter von Blomberg weiter: "An gleichen Startbedingungen im internationalen Wettbewerb ist insbesondere denjenigen Unternehmen gelegen, die in den vergangenen Jahren besondere Anstrengungen in der Korruptionsprävention und - bekämpfung unternommen und damit Flagge für Fairness im Auslandsgeschäft gezeigt haben. Das gemeinsame Eintreten für Integrität ist die Basis unserer korporativen Mitgliedschaft. Transparency Deutschland betrachtet deshalb mit Sorge, dass einzelne OECD-Staaten mit Hinweis auf übergeordnete nationale Interessen die Umsetzung der Verpflichtungen aus der OECD-Konvention nicht konsequent betreiben oder sogar verhindern."

Darüber hinaus hält Transparency Deutschland es für unerlässlich, die in Deutschland geltende Strafbarkeit der Bestechung von privat zu privat auch auf internationaler Ebene in den Verbotskatalog aufzunehmen und insbesondere die OECD-Konvention entsprechend zu erweitern. Auch die UN-Konvention gegen Korruption empfiehlt ein solches Vorgehen gegen Bestechung im privaten Sektor.

"Es geht auch ohne Bestechung, das haben uns unsere korporativen Mitglieder, die intensiv im Auslandsgeschäft tätig sind, bestätigt. Korruption im internationalen Geschäftsverkehr ist in hohem Maße wettbewerbsverzerrend. Wer Auslandsbestechung im nationalen Interesse billigt, redet letztlich einem globalen Korruptionswettbewerb das Wort", führt Peter von Blomberg aus.

Hinweis:
Die Pressemitteilung der internationalen Bewegung von Transparency International, den vollständigen Fortschrittsbericht 2007 zur Umsetzung der OECD-Konvention (englisch) sowie weitere Materialien finden Sie auf der Website www.transparency.de.
(Transparency: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt

    Die EVPs der Finanzsoftwareanbieter Finastra teilen ihre Prognosen für das kommende Jahr zu Themen wie Instant Payments, Kreditvergabe, die Bedeutung von Ökosystemen und Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt.

  • Datenverarbeitung im Ausland

    Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat.

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

  • Wachstum im Finanzsektor

    Der Wettbewerbsdruck auf Finanzinstitute wächst. Vor allem deutsche Banken stagnieren bei der Expansion und riskieren, Anlegergruppen an ausländische Konkurrenten zu verlieren. Eine Hürde ist hier die Berücksichtigung nationaler und internationaler Gesetzgebung. Besonders die Steuerabwicklung fordert Finanzunternehmen heraus, da der rechtliche Rahmen von Land zu Land stark variiert.

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen