Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung


Transparency Deutschland hält es es für unerlässlich, die in Deutschland geltende Strafbarkeit der Bestechung von privat zu privat auch auf internationaler Ebene in den Verbotskatalog aufzunehmen
OECD-Konvention zur Auslandskorruption wurde 10 Jahre alt - Wer Auslandsbestechung im nationalen Interesse billigt, redet letztlich einem globalen Korruptionswettbewerb das Wort

(22.11.07) - Am 21. November jährte sich die Verabschiedung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr zum 10. Mal. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, Peter von Blomberg, fand an diesem Tag das Forum der korporativen Mitglieder von Transparency International Deutschland statt. Korporative Mitglieder sind die Gruppe von Mitgliedern, die als Unternehmen, Kommunen oder andere juristische Personen mit Transparency Deutschland gemeinsam Korruption bekämpfen wollen - auch in ihrem eigenen Haus. Transparency Deutschland hat dieses Forum dazu genutzt, auf die Bedeutung der Konvention, aber auch auf Mängel bei ihrer Umsetzung in einzelnen Ländern hinzuweisen.

"Wir sind uns mit unseren korporativen Mitgliedern darin einig, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Bestechung von Amtsträgern im Ausland zu unterbinden, ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Korruption im internationalen Geschäftsverkehr ist. Die Anforderungen der OECD-Konvention müssen aber noch konsequenter umgesetzt und teilweise noch erweitert werden", sagt Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland.

Peter von Blomberg weiter: "An gleichen Startbedingungen im internationalen Wettbewerb ist insbesondere denjenigen Unternehmen gelegen, die in den vergangenen Jahren besondere Anstrengungen in der Korruptionsprävention und - bekämpfung unternommen und damit Flagge für Fairness im Auslandsgeschäft gezeigt haben. Das gemeinsame Eintreten für Integrität ist die Basis unserer korporativen Mitgliedschaft. Transparency Deutschland betrachtet deshalb mit Sorge, dass einzelne OECD-Staaten mit Hinweis auf übergeordnete nationale Interessen die Umsetzung der Verpflichtungen aus der OECD-Konvention nicht konsequent betreiben oder sogar verhindern."

Darüber hinaus hält Transparency Deutschland es für unerlässlich, die in Deutschland geltende Strafbarkeit der Bestechung von privat zu privat auch auf internationaler Ebene in den Verbotskatalog aufzunehmen und insbesondere die OECD-Konvention entsprechend zu erweitern. Auch die UN-Konvention gegen Korruption empfiehlt ein solches Vorgehen gegen Bestechung im privaten Sektor.

"Es geht auch ohne Bestechung, das haben uns unsere korporativen Mitglieder, die intensiv im Auslandsgeschäft tätig sind, bestätigt. Korruption im internationalen Geschäftsverkehr ist in hohem Maße wettbewerbsverzerrend. Wer Auslandsbestechung im nationalen Interesse billigt, redet letztlich einem globalen Korruptionswettbewerb das Wort", führt Peter von Blomberg aus.

Hinweis:
Die Pressemitteilung der internationalen Bewegung von Transparency International, den vollständigen Fortschrittsbericht 2007 zur Umsetzung der OECD-Konvention (englisch) sowie weitere Materialien finden Sie auf der Website www.transparency.de.
(Transparency: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen