Festschreibung des Hinweisgeberschutzes
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) gesetzlich festschreiben: Transparency unterstützt die beiden Magdeburger Entschließungen der Beauftragten für Informationsfreiheit
Hinweisgeber in Behörden und Unternehmen dürfen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden
(30.06.09) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland unterstützt die beiden Entschließungen der Beauftragten für Informationsfreiheit des Bundes und der Länder vom 24. Juni 2009. Die Entschließungen sind das Ergebnis der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, an der neben dem Bundesinformationsfreiheitsbeauftragten neun Landesinformationsfreiheitsbeauftragte in Magdeburg teilgenommen haben. In den zwei Entschließungen haben sie den Deutschen Bundestag aufgefordert, endlich den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) gesetzlich festzuschreiben und den Zugang zu amtlichen Informationen zu verbessern.
Beschäftigte sollen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, nur weil sie Rechtsverstöße im Arbeitsumfeld anzeigen. Zur Wahrung der schutzwürdigen Belange der Beteiligten seien verbindliche Verfahrensregeln in Behörden und Unternehmen unerlässlich.
"Unsere Gesellschaft muss vor kriminellen Handlungen geschützt werden. Dabei sind die Strafverfolgungsbehörden auf Informationen von Insidern angewiesen", meint Rechtsanwalt Peter Hammacher, der die Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency leitet. "Wir müssen die Menschen ermutigen, aktiv zu werden, wenn sie schwerwiegende Verstöße bemerken. Das geht aber nur, wenn sie keine Angst haben müssen, wegen ihrer Zivilcourage benachteiligt zu werden."
Transparency setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Hinweisgeber in Behörden und Unternehmen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden dürfen, wenn sie sich an zuständige staatliche Stellen wenden, weil sich in ihrem Unternehmen oder in ihrer Dienststelle nichts ändert. "Wir erwarten von den Fraktionen im Bundestag, dass sie in der nächsten Legislaturperiode das Thema unverzüglich wieder auf die Tagesordnung setzen."
Transparency unterstützt auch die Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten zur Verbesserung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten. In der Entschließung heißt es "Ausnahmen vom Informationsfreiheitszugang sind auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken". Noch immer werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als Ablehnungsgründe vorgeschoben, berichten die Informationsfreiheitsbeauftragten. Neben dem Bund verfügen 11 der 16 Bundesländer über Informationsfreiheitsgesetze. Zuletzt trat in Rheinland-Pfalz am 1.1.2009 ein Informationsfreiheitsgesetz in Kraft.
Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist auch ausreichende Werbung für die Nutzung der Informationsfreiheitsrechte notwendig. Dieter Hüsgen von der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit bei Transparency Deutschland, sagt: "Wir wünschen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht auch wirklich Gebrauch machen. Die politisch Verantwortlichen in Deutschland und die Medien müssen in stärkerem Umfang für dieses Mehr an Demokratie werben. Denn wir beobachten, dass immer noch viele Bürgerinnen und Bürger nichts von ihren neuen Informationsrechten wissen." (Transparency Deutschland: ra)
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