Einschnitte bei Fluggastrechten abwenden
Regierungen der EU-Mitgliedstaaten planen Einschränkungen bei Verspätungsentschädigungen
Die Fluggesellschaften sollen auch dann nicht mehr zahlen müssen, wenn die Verspätung auf einen sicherheitsrelevanten technischen Defekt zurückgeht
(02.06.15) - Fluggästen drohen massive Verschlechterungen, wenn es um die Entschädigung bei Verspätungen geht. Nach dem Willen vieler EU-Mitgliedstaaten sollen sie bei langen Flugdistanzen erst ab zwölf Stunden Verspätung ein Recht auf Entschädigung haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einer Abwertung der Fluggastrechte. Die deutsche Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, sie werde sich "für den Erhalt des bestehenden Schutzniveaus" einsetzen.
Massive Einschränkungen
Sollte sich der aktuelle Stand der Verhandlungen durchsetzen, würden die Rechte der Fluggäste bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen massiv eingeschränkt. Etwa 70 Prozent der heute bestehenden Entschädigungsansprüche würden durch die erhöhten Schwellenwerte wegfallen. Klaus Müller, Vorstand des vzbv: "Die Novelle der Fluggastrechte ist mit dem Anspruch eines fairen Interessenausgleichs gestartet, sie droht aber die Fluggastrechte weitgehend abzuschaffen."
Die Verhandlungen über die EU-Fluggastrechte gehen jetzt in die entscheidende Phase. Seit 11. Mai 2015 verhandeln die EU-Regierungen zum letzten Mal auf Arbeitsebene über die Pläne der EU-Kommission, die Fluggastrechte-Gesetzgebung zu überarbeiten. Bis Juni 2015 sollen die Änderungen politisch ausgehandelt sein.
Die geplanten Änderungen
Entschädigungen würden erst dann fällig werden, wenn der Flug – je nach Flugentfernung – mehr als fünf, neun oder zwölf Stunden Verspätung hat. Bislang besteht ein Entschädigungsanspruch bereits bei Verspätungen von mehr als drei Stunden.
Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Fluggesellschaften stark ausgeweitet werden, wegen "außergewöhnlicher Umstände" von der Entschädigungspflicht befreit zu werden. Bislang liegen solche "außergewöhnlichen Umstände" nur dann vor, wenn die Verspätung auf einen Umstand zurückzuführen ist, der von außen auf die Fluggesellschaft eintrifft und von dieser in keiner Weise zu beeinflussen ist, wie etwa die Luftverunreinigung durch Vulkanasche.
EU-Kommission macht es Fluggesellschaften leicht
Die Fluggesellschaften sollen auch dann nicht mehr zahlen müssen, wenn die Verspätung auf einen sicherheitsrelevanten technischen Defekt zurückgeht. Das macht es den Fluggesellschaften leicht, Entschädigungsansprüche zurückzuweisen, weil die genauen Umstände eines "technischen Defekts" von außen kaum nachvollziehbar sind.
Dahinter steht offensichtlich die Befürchtung, die Fluggesellschaften könnten die durch die Fluggastrechte verursachten Belastungen nicht tragen. Die Zahlen der Luftverkehrswirtschaft selbst widerlegen jedoch dieses Argument. Demnach geben die Fluggesellschaften für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen derzeit nur 0,88 Euro pro Ticket aus.
Bundesregierung soll Sperrminorität bilden
Der vzbv schlägt vor: Die Bundesregierung solle mit anderen, am Verbraucherschutz interessierten Mitgliedstaaten eine Sperrminorität bilden, um eine Beschlussfassung entsprechend der bisher absehbaren Linie zu verhindern. Sollte das Gesetzesvorhaben dadurch scheitern, wäre dies vermutlich das beste Mittel, um das derzeitige Schutzniveau bei den Fluggastrechten zu erhalten.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
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