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Datenschutzhinweise in der Praxis


Datenschutzhinweise: Auf einer Seite alles im Blick - Kurze und verständliche Datenschutzhinweise
40 Prozent der Verbraucher lesen Datenschutzerklärungen selten oder nie

(14.12.15) - Zu lang, zu kompliziert, keine Zeit – mit diesen Argumenten begründen viele Verbraucherinnen und Verbraucher, warum sie Datenschutzerklärungen selten oder nie lesen. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und von IBM hat eine Lösung für dieses Problem präsentiert: Die Musterdatenschutzvereinbarung, bei der Verbraucher alle relevanten Informationen zu Datenerhebung und Datenspeicherung auf einen Blick bekommen. "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nachvollziehen können, welche Daten Unternehmen über sie speichern und was mit den Daten passiert. Der Einseiter mit den wichtigsten Datenschutzhinweisen auf einen Blick muss jetzt schnell in die Praxis umgesetzt werden. Verbraucherschutz muss bei der Digitalisierung der Gesellschaft gelebt werden und darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein", sagt Carola Elbrecht, Referentin im Team Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Datenschutz auf einen Blick: Was gehört dazu?
Datenschutzhinweise sollen künftig so gestaltet werden, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen können, welche Daten erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Dazu gehören einerseits die Daten, die bei einer Anmeldung erfasst werden. Anderseits sollen Anbieter transparent machen, welche Daten bei Aufruf und Nutzung einer Seite oder eines Dienstes erhoben werden – etwa Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Betriebssystem oder andere Gerätedaten. Auch sollte erkennbar sein, wie diese Daten erhoben werden: mit Cookies, Plug-Ins, Tracking, durch die Eingabe der Nutzer oder über Zugriffsrechte, etwa bei Apps.

Die Datenschutzhinweise müssen außerdem offenlegen, wofür die Daten genutzt werden. Wenn Daten zur Profilbildung, für Werbung oder zur Übermittlung an Dritte verwendet werden, dann muss das deutlich hervorgehen.

In den Datenschutzhinweisen soll über die Rechte der Verbraucher aufgeklärt werden, beispielsweise zur Auskunft über gespeicherte Daten, Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von Daten sowie Widerspruchsmöglichkeiten. Für Fragen zum Datenschutz soll ein Ansprechpartner genannt werden.

"Datenschutzhinweise dürfen keine Alibiveranstaltung sein. Das Wichtigste muss auf einen Blick erkennbar sein, die Details gibt es dann im zweiten Schritt. Das sorgt für mehr Sicherheit und für Vertrauen zwischen Verbrauchern und Unternehmen", so Elbrecht.

Der vzbv hat in der Fokusgruppe "Verbrauchersouveränität und Transparenz" im Rahmen des IT-Gipfels der Bundesregierung gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft an einer verständlichen Datenschutzinformation gearbeitet.
Neuordnung des politischen Rahmens

Vereinfachte Datenschutzhinweise sind nur ein Baustein, um den Datenschutz zu verbessern und das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit zu erhöhen.

"Verständliche Datenschutzhinweise sind nur dann ein starkes Instrument, wenn die Rechte dahinter auch stark sind. In der EU-Datenschutzverordnung müssen daher Datensparsamkeit, Zweckbindung und eine Begrenzung der Profilbildung festgeschrieben werden. Aber sie dürfen nicht nur auf dem Papier, in Verordnungen, Gesetzen oder Datenschutzerklärungen stehen. Sie müssen auch durchgesetzt werden. Dafür brauchen wir ein erweitertes Recht für Unterlassungsklagen, um Datenschutzverstöße außerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der Verbraucher durchzusetzen", so Elbrecht. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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