Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Nur das P-Konto bietet Schutz


Ab dem 1. Januar 2012 wird der Vollstreckungsschutz dann in der Regel nur noch über das Pfändungsschutzkonto möglich ein
Schutz vor Pfändungen: Möglichst rasch mit der Bank vereinbaren, dass ein Konto ab dem neuen Jahr als so genanntes Pfändungsschutzkonto weitergeführt wird


(16.11.11) - Bankguthaben sind ab dem 1. Januar 2012 nur noch dann vor Pfändungen geschützt, wenn sie sich auf einem eigens hierfür eingerichteten Konto, dem so genannten Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto), befinden. Darauf machte Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk aufmerksam. "Wer sich Forderungen seiner Gläubiger ausgesetzt sieht und sein Konto jetzt nicht umstellt, riskiert, im neuen Jahr am Geldautomaten mit leeren Händen dazustehen", sagte Merk. "Gerade wer schon jetzt durch einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen bestimmten Betrag auf seinem Konto gegen Pfändungen gesichert hat, muss aktiv werden. Er sollte möglichst rasch mit seiner Bank vereinbaren, dass sein Konto ab dem neuen Jahr als so genanntes Pfändungsschutzkonto weitergeführt wird."

Hintergrund ist, dass Konten innerhalb gewisser Grenzen Pfändungsschutz genießen. Bisher wurde dieser Schutz durch Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts gewährt. Seit dem 1. Juli 2010 ist daneben auch die Einrichtung eines besonderen Pfändungsschutzkontos möglich, bei dem gewisse Beträge automatisch von der Pfändung freigestellt werden.

Ab dem 1. Januar 2012 wird der Schutz dann in der Regel nur noch über das Pfändungsschutzkonto möglich sein. Es ist deshalb wichtig, ein solches Pfändungsschutzkonto rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einzurichten. Dabei gilt: Grundsätzlich hat jedermann einen Anspruch darauf, dass seine Bank ihm ein Pfändungsschutzkonto zur Verfügung stellt. (Bayerisches Justizministerium: ra)

Lesen Sie auch:
Pfändungsschutz für Kontoguthaben


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen