Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Neue Norm für CSR-Aktivitäten der Wirtschaft


Bitkom gibt Handlungsempfehlungen zur ISO 26000: "Vorsicht bei externen Angeboten für Zertifizierung"
ISO 26000 vereint die zahlreichen Empfehlungen verschiedener Initiativen und bietet eine umfassende Orientierungshilfe beim Planen und Umsetzen gesellschaftlicher Verantwortung


(15.11.11) - Gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility - CSR) hat für Hightech-Firmen einen hohen Stellenwert. Dazu gehören beispielsweise die nachhaltige Ressourcennutzung, ethische Geschäftspraktiken sowie außerbetriebliches Engagement wie beispielsweise die Unterstützung oder Gründung von Lehrstühlen und internationalen Stiftungen. Dabei ist die Hightech-Branche weit vorn: So kommen vier der 15 größten privaten Stiftungen Deutschlands aus dem ITK-Umfeld.

Allerdings gibt es kein einheitliches Vorgehen bei diesen Aktivitäten. Die internationale Standardisierungs-Organisation (ISO) hat sich des Themas angenommen und eine Norm entwickelt. "ISO 26000 vereint die zahlreichen Empfehlungen verschiedener Initiativen und bietet eine umfassende Orientierungshilfe beim Planen und Umsetzen gesellschaftlicher Verantwortung", sagte Oliver Tuszik vom Bitkom-Präsidium.

"Die Norm unterstützt weltweit ein einheitliches Vorgehen und ermöglicht damit den einfachen Vergleich von CSR-Aktivitäten." Der Überprüfungsaufwand für Unternehmen verringert sich, gegenseitiges Vertrauen wird aufgebaut. Um Organisationen einen ersten Einblick in die neue Norm zu geben, hat Bitkom nun Handlungsempfehlungen zum Umgang mit ISO 26000 veröffentlicht.

Die Publikation richtet sich insbesondere an Unternehmen aus der ITK-Branche. Sie beantwortet kurz und verständlich typische Fragen wie "Warum ist die Norm auch für Mittelständler relevant? Wie gehe ich bei der Umsetzung der Norm vor?" Zudem wird in der Publikation gewarnt vor externen Angeboten für eine Zertifizierung nach ISO 26000: Da die Norm keine messbaren Anforderungen vorgibt, sondern Hinweise und Hilfen zur Umsetzung von CSR, kann kein Konformitätsnachweis erworben werden. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen