Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen


Urheberrechtliche Verstöße im Internet: BVS warnt vor unberechtigten Abmahnungen bei Filesharing im Internet
Vorgehen zum Nachweis von Urheberverletzungen im Internet sei oft fehlerbehaftet


(14.02.12) - Online-Tauschbörsen sind im Internet sehr beliebt. In "Peer-to-Peer-Netzwerken" werden allerdings auch urheberrechtlich geschützte Dateien illegal angeboten und beim Herunterladen automatisch als Download für andere bereitgestellt. Hier muss zwischen legalen und illegalen Angeboten unterschieden werden. Strafbar macht sich derjenige, der urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellt. Dieses kann bewusst passieren, dennoch treten immer häufiger Fälle auf, bei denen Personen unberechtigt beschuldigt werden. Denn die eingesetzte Software und das Vorgehen zum Nachweis von Urheberrechtsverstößen sind meist fehlerhaft und technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Die Verbreitung von urhebergeschützten Inhalten stellt vor allem für den Rechteinhaber ein Problem dar. Um die rechtliche Verfolgung aufnehmen zu können, bieten verschiedene Firmen einen Softwareservice an, der die Suche nach Anbietern geschützter Dateien und die Ermittlung der zum Tatzeitpunkt benutzten IP-Adresse ermöglicht. Bei dieser Methode sind allerdings viele Fehlerquellen bekannt und Personen geraten unbewusst und unberechtigt ins Visier der Anwälte.

"Wichtig ist es, dass die eindeutige Identifikation und Dokumentation von tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen verifizierbar und beweissicher erfolgt", so Holger Morgenstern, Diplom-Informatiker und von der IHK Bodensee-Oberschwaben für Technik, Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung sowie Computerforensik öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. "Um Systemen zur automatischen Erfassung und Dokumentation von Urheberrechtsverstößen eine regelmäßige Beweiskraft zuzubilligen, sind umfassende Begutachtungen dieser Systeme notwendig, die sich nicht nur auf die eingesetzte und zum Teil veraltete Software beschränken, sondern das komplette System umfassen müssen."

Dennoch gibt es Mittel für Verbraucher, einer unberechtigten Abmahnung vorzubeugen. Viele gängige Router von Internet-Anbietern bieten das "Log-Push"-Verfahren und somit die Möglichkeit, genutzte IP-Adressen und den exakten Zeitpunkt in eine später wieder einsehbare Datei zu speichern. Dieser Service muss jedoch erst aktiviert werden. "Mit dem Log-Push-Service lässt sich belegen, zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse für die eigene Internetverbindung benutzt wurde", erklärt Roland R. Vogel, Präsident des BVS, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. "Auch wenn bisher keine unberechtigte Mahnung vorliegt, ist die Nutzung dieses Service zu empfehlen", so Vogel weiter. Das eigene W-LAN-Netz sollte stets gesichert sein, um sich vor fremden Zugriffen zu schützen. Mit dem Nachweis einer sicheren Verschlüsselung lässt sich die eigene Unschuld zweifelsfrei beweisen.

Ist das Gerichtsverfahren der letzte Ausweg, die Unschuld zu beweisen, so empfiehlt der BVS eine systematische Analyse der verwendeten Programme durch einen qualifizierten Sachverständigen, der unter anderem die Verlässlichkeit der Software zum Nachweis von Urheberverletzungen im Internet prüfen kann. "Eine unberechtigte Abmahnung kann allein schon durch kleinste Fehlerquellen in der Software erfolgen", sagt Morgenstern. "Auch Übertragungsfehler der IP-Adresse und mangelhafte Zeitabgleiche bieten Grundlagen für unberechtigte Abmahnungen", so Morgenstern abschließend. (BVS: ra)

BVS: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen