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Geldvernichtung durch fehlerhafte Anlageberatung


Seit dem Jahr 2002 haben Anleger beinahe 100 Milliarden Euro in Geschlossene Fonds investiert - Oft stellt sich aber erst nach Jahren heraus, dass der Investor von seiner Bank oder dem freien Vermittler falsch beraten wurde
Schadenersatzansprüche durch "taggenaue Verjährung" gefährdet: Bei Beteiligungen an Geschlossenen Fonds drohen Investoren Verluste in zweistelliger Milliarden Euro Höhe


(17.02.12) - Jedem, der im Jahr 2002 Geld etwa in einen Geschlossenen Fonds investiert hat, droht im Verlauf des Jahres 2012 der Verlust möglicher Schadenersatzansprüche, die aus der seinerzeit fehlerhaften oder unzureichenden Anlageberatung resultieren. Verantwortlich dafür ist die so genannte taggenaue Verjährung, die seit Jahresbeginn gilt. Denn Schadenersatzansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Vertragsabschluss beim jeweiligen Investment. In dem Falle blieben Investoren auf ihren – teils sehr hohen – Verlusten sitzen, selbst wenn sie ihren Beratern mangelhafte Arbeit eindeutig nachweisen könnten.

Seit dem Jahr 2002 haben Anleger beinahe 100 Milliarden Euro in Geschlossene Fonds investiert. "Oft stellt sich aber erst nach Jahren heraus, dass der Investor von seiner Bank oder dem freien Vermittler falsch beraten wurde und die Fondsbeteiligung nur Verluste abwirft", erläutert Jan-Henning Ahrens, Partner der auf Investorenschutz spezialisierten Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht (Kwag) in Hamburg und Bremen. Schadenersatzansprüche ließen sich jedoch nur bei Beachtung der taggenauen Verjährung durchsetzen.

Hintergrund: Seit 1. Januar 2002 gilt bei allen Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung die so genannte Kenntnis unabhängige Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs. "Entstanden ist ein Schadenersatzanspruch bereits, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, sobald der Anleger die Verträge für ein Investment, etwa die Beteiligung an einem Geschlossenen Fonds, unterzeichnet hat. Und nicht erst, wenn dem Investor klar wird, dass er falsch beraten wurde", erläutert Fachanwalt Ahrens.

Bei möglichen Schadenersatzansprüchen geht es nach Schätzungen der Kwag um weit mehr als zehn Milliarden Euro. So sind seit dem Jahr 2002 fast 100 Milliarden Euro in Hunderte Geschlossene Beteiligungen investiert worden – Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Lebensversicherungsfonds, Venture-Capital-Fonds. Insbesondere seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. "Wir kennen Dutzende Geschlossener Fonds, die in den vergangenen zehn Jahren aufgelegt wurden und nicht nur unter den in den Verkaufsprospekten genannten Ertrags- und Renditewerten laufen, sondern die ihren Anlegern erhebliche Vermögenseinbußen bis hin zu Totalverlusten gebracht haben", erläutert Jan-Henning Ahrens.

Tipp: Anleger sollten gemeinsam mit einem versierten Fachanwalt überprüfen, ob und mit welchen Erfolgsaussichten Schadenersatzansprüche möglich sind. Positiv ist, "dass sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren zu Gunsten der Investoren fortentwickelt hat. Sie bietet somit weitaus mehr Ansatzpunkte, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, als früher", sagt Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. (Kwag: ra)

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