Zuverlässige Organisation von Gefahrguttransporten
Was gilt überhaupt als Gefahrgut? Eine Auflistung steht im "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße", kurz ADR
Während der Gefahrguttransport bestimmte Qualifikationen vom zuständigen Personal erfordert, legen §§ 53,54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fest, dass Beförderer gefährlicher Abfälle eine entsprechende Genehmigung vorweisen müssen
Tagtäglich befördern zahlreiche Fahrzeuge unterschiedliche Waren von A nach B – darunter auch sogenanntes Gefahrgut. "Als gefährliche Stoffe gelten Güter, die sowohl das Leben als auch die Gesundheit von Menschen und Tieren als auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können", erklärt Alexander Heine, Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe. "Deren Transport erfordert einen reibungslosen Ablauf der gesamten Kette sowie das exakte Ineinandergreifen der Prozesse unter Beachtung entsprechender Vorschriften, um den entstandenen Mehraufwand logistisch zu handhaben."
Klare Zuordnung
Was gilt überhaupt als Gefahrgut? Eine Auflistung steht im "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße", kurz ADR. Mit acht spezifischen Klassen und einer für Sonderfälle existieren insgesamt neun Kategorien: explosive Stoffe (1), Gase und gasförmige Stoffe (2), entzündbare flüssige Stoffe (3), entzündbare feste Stoffe (4), entzündend wirkende Stoffe (5), giftige Stoffe (6), radioaktive Stoffe (7), ätzende Stoffe (8) und verschiedene gefährliche Stoffe (9).
"Alle zugeordneten Güter sind mit gleicher Vorsicht zu behandeln", erläutert Heine. "Innerhalb der Klassen erfolgt dann eine Kennzeichnung der einzelnen Stoffe mit vierstelligen sogenannten UN-Nummern." Das ADR enthält zudem alle für den Transport notwendigen Richtlinien und Vorschriften. In Deutschland gilt vorrangig die Gefahrgutverordnung, die sich an den europäischen Richtlinien orientiert. Sie ist nach Transportwegen in Straße, Schiene, Binnengewässer, Luft und See unterteilt und schreibt unter anderem die sichtbare Kennzeichnung von Gefahrgut vor, die an allen Seiten des Lkw angebracht werden muss. Diese Warntafeln, auch Gefahrgutzeichen, -kleber oder -zettel genannt, übermitteln beispielsweise wichtige Informationen zu Rettungsmaßnahmen. So können Feuerwehrleute und Polizisten schnell erkennen, ob giftige Gase austreten, und dementsprechend handeln.
Spezialfall: Transport gefährlicher Abfälle
Neben der Beförderung von Gefahrgut, besteht die Möglichkeit, dass sich Unternehmen als gefährlich deklarierter Stoffe entledigen wollen oder müssen. Ob ein zu beseitigender Stoff in diese Kategorie einzuordnen ist, ergibt sich aus der Abfallverbringungsordnung.
"Darunter fallen beispielsweise bestimmte Stoffe aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Arzneimitteln sowie Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten", erläutert der Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe. Wer gefährliche Abfälle transportiert, trägt nicht nur die Verantwortung für sich selbst und seine direkten Mitmenschen, sondern auch für Tiere und Umwelt. Oberstes Credo lautet also: Sicherheit und Sorgfalt haben Vorrang. Während der Gefahrguttransport bestimmte Qualifikationen vom zuständigen Personal erfordert, legen §§ 53,54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fest, dass Beförderer gefährlicher Abfälle eine entsprechende Genehmigung vorweisen müssen. Anstelle eines Begleitscheins sind dabei laut Nachweisverordnung Unterlagen mit Angaben etwa zum Abfallbeförderer, -besitzer und -verwerter oder zur Bezeichnung und Menge des zu beseitigen Gutes mitzuführen. Diese muss der Beförderer zwölf Monate im Abfallregister aufbewahren.
"Seit 2013 verfügen wir bei der CM Logistik Gruppe über die obligatorische Beförderungserlaubnis für alle Abfallschlüssel in Deutschland. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass sowohl Fahrer als auch Manager eine hohe fachliche Kompetenz aufweisen", so Heine. Mithilfe regelmäßiger Schulungen stellen die Verantwortlichen sicher, das Wissen stetig auf dem neuesten Stand zu halten – ein Aspekt, der gerade in Zeiten immer schnellerer Prozessabläufe und hochfrequenter Auftragsspitzen besonders wichtig ist.
Wichtige Qualifikationen für Fahrer
Allgemein gilt: " Zur Vorbereitung auf einen Gefahrguttransport, hilft eine Liste über die entsprechenden Stoffe, die verfrachtet werden sollen – inklusive der Menge sowie der dazugehörigen UN-Nummern", erklärt der Geschäftsführer der CM Logistik Gruppe. Zudem brauchen die Transportfahrzeuge Genehmigungen nach ADR-Richtlinien. Das betrifft beispielsweise Vorschriften zum Bau oder allgemeine Regeln zur Zulassung. Ebenso gilt es besondere Rahmenbedingungen in Bezug auf das Beladen und Sichern der Ladung zu beachten. Dabei gibt es rein technisch betrachtet keinen Unterschied zwischen Gefahrgut und regulärer Fracht. Allerdings muss das Beladen von Containern mit gefährlichen Stoffen unter Aufsicht stattfinden. Wie für den Transport an sich sind dafür wiederum entsprechende Qualifikationen aller Beteiligten nötig.
"Bevor Lkw-Fahrer gefährliche Güter transportieren dürfen, brauchen sie einen sogenannten Gefahrgutschein", erläutert Heine. "Diesen erlangen sie durch das Absolvieren der ADR-Gefahrgut-Schulung. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten die Fahrer dann die Erlaubnis, Gefahrgut zu befördern – allerdings ist diese zunächst auf fünf Jahre befristet." Danach muss das Seminar erneut besucht werden. So stellen Transportunternehmen sicher, dass neueste Entwicklungen und Veränderungen stetig weitergegeben und vermittelt werden, was gerade in Bezug auf Gefahrgut von großer Bedeutung ist. (CM Logistik Gruppe: ra)
eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 24.10.18
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