Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kopieren von AGB ist rechtlich riskant


OLG Köln-Urteil: Urheberrecht gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Voraussetzung, dass sie nicht nur juristische Standardformulierungen enthalten und eine individuelle Gedankenführung erkennen lassen

(17.04.14) - Heben sich Allgemeine Geschäftsbedingungen von üblichen juristischen Standardformulierungen ab, können sie urheberrechtlichen Schutz genießen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Az. 6 U 193/08). Darauf weist die D.A.S. Rechtsschutzversicherung jetzt hin. Dem Urteil liegt ein Fall zugrunde, bei dem ein Unternehmen für seinen Auftritt bei einem Online-Auktionshaus die von einem Anwalt ausgearbeiteten Geschäftsbedingungen eines Konkurrenten kopiert hatte.

Wer im Internet Geschäfte machen will – und sei es nur durch den nebenberuflichen Verkauf von Waren per Online-Auktion – hat viele rechtliche Pflichten. Dazu gehören die Impressumspflicht sowie diverse weitere Informationspflichten. Oft übernehmen gerade kleinere Unternehmen und Selbstständige einfach die Informationen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anderer Anbieter – häufig in der Annahme, dass für ein größeres Unternehmen wahrscheinlich ein Anwalt die entsprechenden Formulierungen ausgearbeitet hat und diese damit rechtssicher sind.

Der Fall: Ein Rechtsanwalt hatte für einen Mandanten einen Konkurrenten abgemahnt, weil dieser bei Online-Auktionen seinen Informationspflichten gegenüber den Kunden nicht nachkam. Der Konkurrent reagierte umgehend: Er kopierte einfach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, welches ihn abgemahnt hatte. Nur seinen eigenen Firmennamen setzte er ein. Der Anwalt sah hier sein Urheberrecht verletzt – immerhin hatte er mit Sachkenntnis und individuellen Formulierungen besondere AGB für seinen Klienten erstellt. Er mahnte den Konkurrenten nun wegen einer Urheberrechtsverletzung ab. Dieser war der Meinung, dass Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht unter das Urheberrecht fallen würden. Obendrein handle es sich hier um standardisierte und übliche juristische Klauseln für einfachste Verkaufsfälle.

Das Urteil: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied das OLG Köln, dass auch Geschäftsbedingungen durchaus unter das Urheberrecht fallen können – unter der Voraussetzung, dass sie nicht nur juristische Standardformulierungen enthalten und eine individuelle Gedankenführung erkennen lassen. Die geprüften AGB zeigten "hinreichende schöpferische Eigenheiten" um sie als ein vom Urheberrecht umfasstes sprachliches Werk anzusehen. Das Unternehmen hätte die fremden AGB daher nicht einfach verwenden dürfen. (D.A.S. Rechtsschutzversicherung: ra)

D.A.S.: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen