Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Richtiges Verhalten bei Abmahnungen


Jugendliche im Internet: Was Eltern wissen sollten
Es reicht aus, das Kind über illegales Filesharing bei Internettauschbörsen und Urheberrechte aufzuklären und ihm illegale Aktivitäten zu untersagen

(13.05.14) - Jugendliche sind nahezu immer und überall im Internet unterwegs. Wie umfangreich müssen Eltern sie über Gefahren wie Urheberrechtsverletzungen oder illegales Filesharing aufklären? Für viele Jugendliche verschwimmen die Grenzen zwischen virtueller und realer Welt. Im Internet mit Freunden chatten, Informationen für das nächste Referat recherchieren oder die allerneuesten Serien runterladen gehört zu ihrem Alltag. Die Inhalte scheinen unbegrenzt zur Verfügung zu stehen. Doch dies erweist sich spätestens dann als Trugschluss, wenn die Eltern eine Abmahnung wegen illegaler Downloads oder Urheberrechtsverletzung beim Filesharing erhalten. Michaela Zientek von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert über die Rechte betroffener Eltern.

2013 wurden weltweit knapp eine Milliarde Smartphones verkauft. Für Jugendliche sind sie ein "Muss". Mit den kleinen Handy-Computern können sie überall und jederzeit im Internet unterwegs sein. Doch die Internetnutzung bei Jugendlichen birgt auch Gefahren: Beim Herunterladen von Videos oder Musik müssen Heranwachsende die Urheberrechte beachten. Und wer in Tauschbörsen unterwegs ist, muss illegales Filesharing vermeiden. Das heißt, der Nutzer darf keine Dateien im Internet weitergeben. Was manchmal kaum zu vermeiden ist, da viele Tauschbörsen jede heruntergeladene Datei automatisch auch anderen Nutzern anbieten. Wie umfassend müssen und können Erziehungsberechtigte ihren Nachwuchs auf diese Schwierigkeiten aufmerksam machen? Wie intensiv sollten sie ihre Kinder bei deren Weg durchs Internet kontrollieren?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, zu den rechtlichen Hintergründen: "Urheberrechtsverletzungen im Internet können nicht nur zu Schadenersatzforderungen führen – da werden oft 200 Euro pro Musiktitel geltend gemacht – sondern auch zur Forderung von Abmahn- bzw. Anwaltsgebühren. Oft müssen Eltern hier wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht für die Downloads ihrer minderjährigen Kinder einstehen." Auch strafrechtliche Konsequenzen sind nicht ausgeschlossen – und die strafrechtliche Schuldfähigkeit beginnt mit Vollendung des 14. Lebensjahres.

Das sagt der Bundesgerichtshof
Den Nachwuchs ständig zu kontrollieren, wenn dieser mit seinem Smartphone überall ins Internet kann, ist für Eltern schwer umzusetzen. Der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 74/12) hat dazu festgestellt, dass die Pflichten der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern eher eng gefasst werden müssen. Dem Sprössling beim Smartphone oder am PC ständig über die Schulter zu schauen, ist nicht notwendig. "Es reicht aus, das Kind über illegales Filesharing bei Internettauschbörsen und Urheberrechte aufzuklären und ihm illegale Aktivitäten zu untersagen", erklärt die D.A.S. Expertin. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass innerhalb einer Familie ein Vertrauensverhältnis herrscht, auf das sich Eltern verlassen dürfen. Wenn sie allerdings bemerken, dass ihr Kind den Internetanschluss rechtsverletzend nutzt, dann müssen sie das unterbinden. Ansonsten haften sie für die Aktivitäten ihres Nachwuchses und müssen mit Schadenersatzforderungen rechnen (OLG Köln, Az. 6 W 12/13).

Wenn eine Abmahnung in der Post liegt
"Erhalten Eltern eine Abmahnung über einen angeblichen Verstoß gegen Urheberrechte und sollen gleich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, dann heißt es erstmal Ruhe bewahren", rät die Rechtsexpertin der D.A.S. Auf keinen Fall darf die Abmahnung ignoriert werden. Ebenso wichtig ist es, die in der Abmahnung angegebenen Fristen zu beachten.

Grundsätzlich empfiehlt Michaela Zientek, sich den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen. Denn bei einer gerechtfertigten Abmahnung kann es unter Umständen sinnvoll sein, die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, um gebührenträchtige gerichtliche Schritte, etwa eine Einstweilige Verfügung, zu vermeiden. In vielen Fällen kann ein Anwalt auch eine sinnvolle Abänderung der zu unterschreibenden Erklärung vorschlagen – um dem Gegner nur das zuzugestehen, was unvermeidlich ist. Liegt jedoch kein Grund für die Abmahnung vor, hilft die anwaltliche Beratung, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen. Auf keinen Fall sollten betroffene Eltern beim Eintreffen der Abmahnung einfach die Forderung zahlen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder die gegnerische Kanzlei kontaktieren. (D.A.S. Rechtsschutzversicherung: ra)

D.A.S.: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen