Für welche Unternehmen gilt die XRechnungspflicht?
Unternehmen sorgen mit XRechnung vor: E-Invoicing-Pflicht für B2G gilt bereits ab November
Um die Kriterien zu erfüllen müssen E-Rechnungen zwingend als strukturierter Datensatz ausgetauscht und ausgelesen werden können
Zulieferer öffentlicher Behörden auf Bundesebene sowie in Bremen müssen ihre Rechnungen ab 27. November 2020 elektronisch ausstellen: PDF-Dokumente ohne strukturierte Zusatzinformationen gelten dann nicht mehr als elektronische Rechnung. Unternehmen, welche diese Verpflichtung unmittelbar betrifft, haben bereits vorgesorgt oder rüsten jetzt ihr Unternehmen rechtssicher – mit der XRechnung.
Um die Kriterien zu erfüllen müssen E-Rechnungen zwingend als strukturierter Datensatz ausgetauscht und ausgelesen werden können. Dazu wird hierzulande das Format XRechnung als Standard etabliert – die XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, mit dem Deutschland die Vorgaben des Europäischen Komitees für Normung (CEN) für die in einer elektronischen Rechnung enthaltenen Daten realisiert. Von Seiten des Bundes wurden bereits mit Stichtag 18. April die Weichen für die Umstellung auf die digitale Rechnung gestellt.
"Als Dienstleister für Erstellung und Versand von XRechnungen war Comarch bereits Tester für die deutsche Rechnungseingangs-Plattform gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG-RE) und hat als erstes Unternehmen erfolgreich Dokumente über OZG-RE / PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) zugestellt. Als Anbieter der ersten Stunde und zertifizierter Access Point für das PEPPOL-Verzeichnis sowie durch langjährige Mitgliedschaft in Verbänden wie der EESPA (European E-Invoicing Service Providers Association) und GS1 Germany war Comarch von Anfang an Teil der Entwicklung im Bereich E-Rechnung", sagt Alexander Klötzke, Business Development Manager bei Comarch. Er sieht deutsche Unternehmen entweder bereits gut gerüstet oder noch in der Lage, schnell nachzuholen und blickt zuversichtlich auf die flächendeckende Einführung der B2G-E-Invoicingpflicht.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur XRechnung
Für welche Unternehmen gilt die XRechnungspflicht?
Die Verpflichtung zum Austausch strukturierter elektronischer Daten gilt für Lieferanten des Bundes. Dies können unterschiedliche öffentliche Einrichtungen wie Ämter, Gerichte, oder Krankenhäuser. Entscheidend ist ob Bund, Land (in Bremen gilt die Verpflichtung auch auf Landesebene) oder Kommune der Träger sind. Ausnahmen sieht der Gesetzgeber etwa bei Beträgen unter 1.000 Euro und Direktkauf vor.
Wie verläuft der Einführungsprozess bei der XRechnung?
Grundsätzlich ist jede Implementierung ein individuelles Projekt, dennoch gibt es eine Reihe Best Practices, an denen sich Unternehmen orientieren können. Am 25.08.2020 gibt Steffen Tampe von BearingPoint im Rahmen der Webinarreihe "E-Invoicing B2G 2020 - Vor dem Stichtag zur gesetzlich verpflichtenden E-Rechnung" einen Einblick in die Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei der Einführung von XRechnung und digitalen Finanz- und Rechnungsprozessen in Deutschland. Er stellt verschiedene Rechnungseingangsprojekte vor und erläutert die Rahmenbedingungen der GoBD- und EU-Richtlinie. Dabei stellt er auch mögliche Ausbaustufen und Umsetzungsbeispiele bei zentralem Rechnungseingang vor. (Comarch Software und Beratung: ra)
eingetragen: 18.08.20
Newsletterlauf: 23.10.20
Comarch Software und Beratung: Steckbrief
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