Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Autoverkäufe und Händlergarantien


Steuerrecht: Händlergarantien beim Autokauf sind jetzt umsatzsteuerpflichtig
Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchstabe g Umsatzsteuergesetz ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.4.2007 nicht mehr gegeben


(09.03.11) - Autohändler müssen ihre Garantiezusagen überprüfen, wollen sie nicht deutlich geringere Margen riskieren. Das gilt vor allem für Autoverkäufe in Verbindung mit einer Garantie, bei der der Käufer gegen Entgelt zwischen einem Reparaturanspruch durch den Händler oder einem Reparaturkostenanspruch gegenüber einer Versicherung wählen kann. "Solche Modelle unterliegen ab sofort der Umsatzsteuer", warnt Steuerberater Otto Schöller von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber. "Wenn die 19 Prozent nicht an den Kunden weitergegeben werden können, vermindert sich die Marge aus der Garantiezusage."

Seit dem Jahreswechsel setzt die Finanzverwaltung den neuen Kurs um. Grundlage ist ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.12.2010, das eine Vorgabe des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 10.2.2010 aufgreift. Der BFH hatte vor einem Jahr seine Rechtsprechung geändert (Az.: XI-R-49/07).

Im entschiedenen Fall hatte ein Autohändler und Werkstattbesitzer den Wagenkäufern eine zweijährige Bauteilegarantie kombiniert mit Versicherungsschutz verkauft. Diese sollte bei einem Gebrauchtwagenkauf ab sofort und bei einem Neuwagenkauf nach Ablauf der Gewährleistung beginnen. Gemäß dieser Garantie konnte der Käufer ein der Garantie unterliegendes Bauteil in der Werkstatt des Händlers reparieren beziehungsweise austauschen lassen oder eine fremde Werkstatt aufsuchen. In der fremden Werkstatt war die Kostenerstattung des defekten Bauteils über die Versicherung abgedeckt. Sowohl für den Garantievertrag als auch für die Provision des Autohändlers für die abgeschlossenen Verträge fiel bislang keine Umsatzsteuer an.

"Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchstabe g Umsatzsteuergesetz ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.4.2007 nicht mehr gegeben. Danach sind nur Finanzdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit", erklärt Schöller, dessen Kanzlei Mitglied im renommierten internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist.

Diese europäische Entscheidung (Rechtssache C-455/05) griff der BFH auf. Er stellte fest, dass hier aus Sicht des Kunden die Garantieleistung und nicht die finanzielle Absicherung durch die Versicherung im Vordergrund steht. Somit ist bei diesem Kombinationsmodell Umsatzsteuer zu entrichten.

Auch bei einer Händlergarantie, also der gegen Entgelt gegebenen Verpflichtung des Autohändlers, ein schadhaftes Teil selbst zu reparieren oder auszutauschen, fällt künftig definitiv Umsatzsteuer an. Steuerberater Schöller erläutert: "Die Reparatur bedeutet Naturalrestitution. Da der Händler seine Verbindlichkeit gerade nicht in Geld einlöst, liegt auch hier keine umsatzsteuerbefreite Finanzdienstleistung vor."

Wer die Umsatzsteuer umgehen will, hat lediglich eine Chance. "Übrig bleibt nur das sogenannte Versicherungsmodell, also die Regulierung des Schadens durch eine Geldleistung einer Versicherung", stellt Schöller klar. Er warnt allerdings auch vor sprachlicher Unachtsamkeit: Der Begriff Garantie dürfe dann keinesfalls verwendet werden. Hier habe das Oberlandesgericht Frankfurt bereits vor einiger Zeit klargestellt, dass der Käufer mit der Bezeichnung irregeführt werde, der Händler würde für die Garantie einstehen, obwohl statt seiner eine Versicherung in der Pflicht stehe (Az.: 6 U 148/95). (Jakoby Dr. Baumhof: ra)

Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen