UK Bribary Act: Recommind rät zu proaktivem, rationalem Umgang mit britischem Antikorruptionsgesetz Der UK Bribary Act wird als Äquivalent zum US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) gesehen
(08.07.11) - Am 1. Juli 2011 trat mit dem UK Bribary Act ein Antikorruptionsgesetz in Kraft, das auch für deutsche Firmen gilt, die geschäftliche Verbindungen zu Großbritannien halten. Wie Unternehmen auf das neue Gesetz reagieren sollten, kommentiert Hartwig Laute, Geschäftsführer der Recommind GmbH:
"Auch deutsche Unternehmen müssen sich künftig nach dem britischen Antikorruptionsgesetz durchleuchten lassen. Doch letztlich ist der UK Bribary Act eine weitere Vorschrift, der Unternehmen entsprechen müssen. Die Zahl der Compliance-Richtlinien oder internen Regelungen steigt generell. Unternehmen müssen sich wappnen, um in Zukunft schnell und ohne großen Zeit- und Ressourcenaufwand auf Audits oder Gerichtsverfahren reagieren zu können. Mit E-Discovery-Lösungen lassen sich Review-Prozesse effizient gestalten, um in kürzester Zeit alle prozessrelevanten Daten aufzufinden."
Über den UK Bribary Act >>·Der UK Bribary Act ist ein britisches Antikorruptionsgesetz, das zum 1. Juli 2011 in Kraft trat. Es wird als Äquivalent zum US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) gesehen. >> Es gilt weltweit für alle Unternehmen, die mit britischen Firmen in Geschäftsverbindung stehen. >> Das Gesetz umfasst die vier Bereiche Bestechung, Annahme von Bestechungen, Bestechung eines ausländischen Amtsinhabers und gescheitertes Verhindern von Bestechung. >> Bei Verstoß gegen den UK Bribary Act drohen Geldstrafen in unbegrenzter Höhe und bis zu zehn Jahre Gefängnis.
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