Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Studienkosten: Angst vor Einnahmeausfällen


Bundesregierung macht Verrechnung von Studienkosten mit späterem Gehalt unmöglich
Eine große Lösung, wie vom Bundesfinanzhof gefordert, hätte Bund, Ländern und Gemeinden dagegen 1,1 Milliarden Euro gekostet


(14.12.11) - Durch drei Urteile des höchsten deutschen Steuergerichts, dem Bundesfinanzhof in München (Urteile vom 28.07.2011), konnten Studenten auf eine milliardenschwere Steuerentlastung hoffen. Aus Angst vor Einnahmeausfällen und Tausenden von neuen Steuerfällen für die Finanzämter hat die Bundesregierung nun aber eine sehr eng begrenzte Lösung für die fällige Neuregelung gewählt. Damit macht sich die Bundesregierung nach Auffassung des Bundesfinanzhofs juristisch angreifbar.

"Nach dem Gesetzesentwurf soll lediglich die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug von Ausbildungskosten zum Jahresbeginn 2012 von heute 4.000 Euro auf 6.000 Euro steigen. Den Steuerausfall beziffert das Finanzministerium auf lediglich 8 bis 9 Millionen Euro. Eine große Lösung, wie vom Bundesfinanzhof gefordert, hätte Bund, Ländern und Gemeinden dagegen 1,1 Milliarden Euro gekostet. Das ergibt sich aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der steuerpolitischen Sprecherin der Links-Fraktion im Bundestag, Barbara Höll", erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Um auch Altfälle nicht berücksichtigen zu müssen, wurde alte Lücke im Gesetz rückwirkend ab 2004 geschlossen
Bei der kleinen Lösung können Studenten lediglich ihre künftig auf 6.000 Euro begrenzten Sonderausgaben mit anderen Einkünften im selben Jahr verrechnen. Es gibt aber relativ wenige Studenten, die so hohe andere Einkünfte haben. Nach der aktuellen Einkommensteuerstatistik haben nach Frank Hechtner, Ökonom von der Freien Universität Berlin, nur 9.638 Betroffene den bisherigen Höchstwert von bisher 4.000 Euro ausgeschöpft.

In den Genuss der großen Lösung wären dagegen nach Angaben des Finanzministeriums rund 360.000 Studenten gekommen. Nach dieser Variante hätte jeder seine Ausbildungskosten in unbegrenzter Höhe als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen können. In dem einen vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte u.a. ein Pilot Ausbildungskosten von rund 59.000 Euro vorzuweisen. Zusammen mit anderen Kosten kam er auf einen Verlustvortrag von 71.813 Euro, den er später mit seinem Pilotengehalt verrechnen wollte. Der Bundesfinanzhof gab ihm Recht. Aber genau diese Verrechnung mit einem späteren Gehalt ist jetzt unmöglich.

"Nach Ansicht von Michael Wendt, Richter am Bundesfinanzhof, ist zweifelhaft, ob der Gesetzgeber das objektive Nettoprinzip durchbrechen darf. Das macht er aber, wenn er Kosten zur Erzielung des Einkommens nicht anerkenne. Gewinner der drei Urteile sind jetzt nur noch die drei Kläger. Bei ihnen ging es um die Kosten einer Pilotenausbildung und die eines Medizinstudiums. Verlierer sind alle anderen Menschen mit Ausbildungskosten, die nicht in den Genuss der Urteile kommen. Um auch Altfälle nicht berücksichtigen zu müssen, hat das Finanzministerium die alte Lücke im Gesetz rückwirkend ab 2004 geschlossen", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz. (Roland Franz & Partner: ra)

Roland Franz & Partner: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen