Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

EU: Hohe Geldbußen für Datenschutzvergehen


Geldstrafen in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes, wenn Unternehmen persönliche Daten verlieren
Unternehmen müssen in Maßnahmen investieren, bevor es zu spät ist


(14.12.11) - Berichten zufolge plant die Europäische Kommission, Unternehmen, die persönliche Daten verlieren, mit Geldstrafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes zu belegen. Varonis Systems rät großen Organisationen deshalb, in entsprechende Datenschutzmaßnahmen zu investieren, bevor es zu spät ist. Arne Jacobsen, Director DACH bei dem Sicherheitsspezialisten für unstrukturierte Daten, meinte, dass die EU-Gesetze zum Datenschutz längst überfällig seien.

"Die Regulierungsbehörde des Vereinigten Königreichs, ICO, hat bereits erste hohe Geldbußen gegen öffentliche Einrichtungen verhängt. Es ist also offensichtlich, dass hier ein Umdenken stattfindet. Angesichts drohender Geldstrafen in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Umsatzes gilt wohl derselbe Ratschlag wie bei schweren Verkehrsdelikten: Man muss sich vorher Gedanken darüber machen - oder die Konsequenzen tragen", sagte Arne Jacobsen. "Die Strafen orientieren sich am Umsatz, so dass sie Unternehmen ihren gesamten weltweiten Jahresgewinn kosten können. Spätestens jetzt sollte der Datenschutz ein Top-Thema in den Chefetagen sein".

Organisationen werde zunehmend klar, so Jacobsen weiter, dass die größte Gefahr nicht von Hackern ausgehe, die es auf Kunden- und Mitarbeiterdaten abgesehen hätten. Vielmehr spielten dabei zu großzügige Zugangsberechtigungen und eine fehlende Zugriffsüberwachung eine Rolle. Zudem mangele es bei den riesigen Mengen unstrukturierter Daten in Unternehmensarchiven an Kontextinformationen und Automatisierung.

Wie Studien von Forrester und anderen Analystenhäusern belegten, handle es sich bei bis zu drei Viertel der Informationen großer Unternehmen um unstrukturierte Daten. Die enorme Menge und der Mangel an nativem Auditing und automatisierten Analysen erschwerten den zuständigen IT-Security-Mitarbeitern die Prüfung der Daten nach den geltenden Governance-Vorschriften zusätzlich.

Das heißt nicht, dass es unmöglich ist. Unternehmen müssen eben in angemessene Datenschutzmaßnahmen und Analysetechnologien investieren, die in der Lage sind, jede einzelne Datei zu prüfen und zu ermitteln, wer was wann und wo mit den Unternehmensdaten anstellt.

"Da die unstrukturierten Daten in den Archiven mehrere Terabytes oder Petabytes umfassen können, stoßen viele Datensicherheitssysteme hier an ihre Grenzen. Angesichts drohender Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes gehe ich jedoch davon aus, dass große Unternehmen in die erforderlichen Technologien investieren werden", fügt er hinzu. "Wir machen seit Jahren darauf aufmerksam, dass unstrukturierte Daten verwaltet und geschützt werden müssen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass die Europäische Kommission uns endlich bei der Lösung dieses ganz realen Datenschutzproblems unterstützt." (Varonis: ra)

Varonis Systems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen