Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

BFH-Urteil zu Ausbildungskosten


Absetzung von Ausbildungskosten und Studiengebühren: Steuerberaterkammer und -verband Schleswig-Holstein warnen vor verfrühter Euphorie
Häufig verhindert Nichtanwendungserlass die Umsetzung der Urteile


(31.08.11) - In den letzten Tagen sorgte ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) für Aufsehen. Es erlaubt die steuerliche Absetzung von Ausbildungskosten und Studiengebühren. Ein Urteil, das den Staat Milliarden kosten könnte. Gerade in der momentanen Wirtschaftskrise, verbunden mit den Einsparungen an allen Enden, ist das Urteil brisant. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein warnen jedoch vor verfrühter Euphorie unter Auszubildenden und Studenten.

Dr. Arndt Neuhaus, Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dazu: "Die Urteile des Bundesfinanzhofes können durch einen so genannten Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums leider noch ausgehebelt werden. Tritt ein solcher Erlass hier in Kraft, gilt das Urteil des BFH nur im konkreten Fall, nicht für alle Auszubildenden und Studierende."

Ein solcher Nichtanwendungserlass kommt häufig dann zum Einsatz, wenn es sich um Urteile handelt, die den Steuerzahler begünstigen.

Dr. Neuhaus kritisiert: "Insgesamt wird nur rund jedes sechzigste Urteil durch einen Nichtanwendungserlass de facto außer Kraft gesetzt. Leider sind davon aber überwiegend Urteile betroffen, die vorteilhaft für die Steuerzahler ausfallen." Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass Ausbildungskosten nach diesem Urteilsspruch eindeutig als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. "Sollte das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen, können Betroffene Einspruch einlegen oder sogar klagen", so Neuhaus.

Es bleibt abzuwarten, welche Vorgehensweise das Bundesministerium für Finanzen wählt. Auch Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein, blickt gespannt auf die weiteren Entwicklungen: "Entweder wird das eine teure Angelegenheit für den Fiskus, oder aber die Gerichte dürfen sich auf eine Flut von Einzelklagen einstellen", vermutet der Steuerexperte aus Kiel. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Tipps für Security-Audits mit Mehrwert

    NIS2, die aktuelle Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit, verfolgt das Ziel, EU-weit das Cybersicherheitsniveau zu steigern. Auf die betroffenen Unternehmen kommen infolgedessen neue Rechenschaftspflichten über ihre Sicherheitslage zu.

  • Wie werden Aktien und Fonds besteuert?

    Als Anlegerin oder Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen, um den Sparer-Pauschbetrag nutzen zu können.

  • Geordnet gegen Chaos beim Cyberangriff

    Mit der neuen EU-Direktive NIS2 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Cybersecurity-Strategie zu überarbeiten. Um den Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden, ist es entscheidend, ein Kernteam für Sicherheitsbelange zusammenzustellen. Wie Unternehmen dabei vorgehen sollten, erklärt Dirk Wocke, IT Compliance Manager und Datenschutzbeauftragter bei indevis.

  • Die fünf wichtigsten Auswirkungen von eIDAS 2.0

    Starke Identifizierung ist entscheidend für den Aufbau von Vertrauen und die Gewährleistung sicherer Transaktionen in einer zunehmend digitalen Welt. Die jüngste Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die EU, mit der digitale ID-Wallets für alle Bürger eingeführt werden, kommt zur rechten Zeit.

  • Crowdfunding: Worauf ist zu achten?

    Ob es sich um eine innovative Geschäftsidee, ein neues Produkt oder ein spannendes Projekt handelt: Eine gute Idee braucht Startkapital! Das Crowdfunding bzw. -investing ist eine von vielen Möglichkeiten, an dieses Startkapital zu gelangen und dadurch ein Projekt an den Markt zu bringen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen