Kunden könnten finanzielle Schäden erleiden
Verbraucherzentrale NRW sieht "Gefahr" beim Einsatz von Kreditkarten mit 3D-Sicherheitsverfahren
Rat: Auf den Einsatz des Sicherheitscodes verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind
(01.09.11) - Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor dem Einsatz von Kreditkarten, die das sogenannte 3D-Sicherheitsverfahren benutzen. Dieses Verfahren heißt bei Visa "Veryfied by Visa" und bei Mastercard "MasterCard securecode". Es bestünden Zweifel an der Sicherheit des Systems, zudem würden Kunden finanzielle Nachteile drohen, wenn unberechtigte Abbuchungen auf dem Konto auftauchen.
Die Lage sei paradox. Eigentlich hätte das 3D-Sicherheitsverfahren von Visa und Mastercard die Zahlung mit der Kreditkarte im Internet sicherer machen sollen. Dazu sollten Kunden beim Kauf eine ihnen zugewiesene persönliche Geheimzahl angeben, um sich gegenüber dem Kreditkartenunternehmen zu autorisieren.
Was auf den ersten Blick vorteilhaft scheine, berge für Kunden jedoch erhebliche Risiken. So könnten Betrüger, die lediglich die Kartennummer und den Namen des Karteninhabers kennen, einen 3D-Sicherheitscode im Internet beantragen und damit auf Kosten des Kunden einkaufen. Andere Kriminelle wiederum könnten auf Web-Shoppingtour gehen, wenn es ihnen gelänge, den Sicherheitscode abzufangen.
Ärgerlich dabei sei: Bisher hätten die Kunden nicht damit rechnen müssen, dass sie im Fall eines Kreditkarten-Missbrauchs beim Onlineshopping auf dem Schaden sitzen bleiben. Schließlich wurde kein Beleg unterschrieben.
Das sehe bei Zahlungen mit dem 3D-Sicherheitsverfahren anders aus. Hier bestehe die Gefahr, dass sich Unternehmen auf den sogenannten Anscheinsbeweis berufen. Dabei werde angenommen, dass der Missbrauch nur deshalb entstehen konnte, weil der Kunde fahrlässig mit dem 3D-Sicherheitsverfahren umgegangen sei. Die Folge: Der Kunde bleibe auf dem finanziellen Schaden ganz oder teilweise sitzen, wenn er keine Manipulation nachweisen könne.
Zwar hätten Visa und Mastercard sowie die kartenausgebenden Banken erklärt, dass sie sich im Gegensatz zu den EC-Karten-Fällen nicht auf den für die Verbraucher nachteiligen Anscheinsbeweis berufen wollten. Doch in der Praxis haltesich nicht jedes Geldinstitut an das Versprechen.
Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW, zunächst auf den Einsatz des Sicherheitscodes zu verzichten, bis sämtliche Zweifel an der Sicherheit des Systems und der Haftungsfrage ausgeräumt sind. (Verbraucherzentrale NRW: ra)
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