Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Rechnungen an Grundstückseigentümer


Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Pflicht zur Rechnungserteilung an Privatkunden
Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an eine Privatperson: Kunde verpflichtet, Rechnung zwei Jahre lang

(02.04.13) - Der Gesetzgeber hat sich die Bekämpfung von Schwarzarbeit auf die Fahnen geschrieben. Daher wurde im Zuge des sogenannten Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ab 2004 eine besondere Regelung erlassen - informiert Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V.: "Ein Unternehmer, der eine Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an eine Privatperson erbringt, ist verpflichtet eine Rechnung zu erstellen. Die Intention dieser Regelung ist klar: Wird eine Leistung "schwarz" erbracht, wird typischerweise keine Rechnung erteilt.

Als Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gilt die Herstellung, Instandsetzung, Unterhaltung oder Beseitigung von Bauwerken. Lanbin erläutert, dass sich diese Leistung auf die Substanz des Bauwerks auswirken muss. Entsprechend dieser Regelungen hat die Rechnungserteilung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung zu erfolgen.

"Der Kunde wiederum ist verpflichtet, diese Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren", so Lanbin. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Damit der Kunde, der diese Regelung oftmals nicht kennen dürfte, von dieser Aufbewahrungspflicht Kenntnis erlangt, muss ihn der ausführende Unternehmer darauf hinweisen, so Lanbin. Allerdings gilt die Pflicht zur Aufbewahrung für den Leistungsempfänger auch dann, wenn er diesen Hinweis nicht bekommen hat. Die Rechnung muss über den gesamten Zeitraum lesbar sein. Ist die Rechnung elektronisch erteilt worden, ist diese elektronisch lesbar aufzubewahren.

Diese Verpflichtungen werden von der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Hauptzollämter überwacht. Bekommt eine solche Dienststelle durch Überprüfungen oder Hinweise beispielsweise die Erkenntnis, dass ein neuer Carport erstellt worden ist, kann beim Eigentümer nach dieser Rechnung gefragt werden. Liegt die Rechnung oder eine andere schriftliche Unterlage nicht vor, muss der Grundstückseigentümer mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Stellt sich dann heraus, wer dieses Carport erstellt hat, droht auch dem Unternehmer bei fehlender Rechnungsstellung ein Bußgeld. Wird letztendlich festgestellt, dass es sich hier um ein illegal erstelltes Bauwerk handelt, drohen weitere empfindliche Sanktionen. Lanbin fasst zusammen, dass beide Seiten - Unternehmer und Kunde - entsprechend in der Pflicht stehen und gut beraten sind, sich mit diesen wichtigen Regelungen vertraut zu machen. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen