Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Kinderbetreuungskosten neu geregelt


Änderungen zum Jahr 2012: Neben den Änderungen beim Kindergeld bzw. den Kinderfreibeträgen gibt es noch weitere Dinge, die sich für viele Arbeitnehmer und Verbraucher in 2012 ändern
Dazu gehören positive Veränderungen wie die künftig einfachere Berechnung der Entfernungspauschale zur Arbeitsstätte, aber auch negative Veränderungen. So werden Arbeitnehmer in Zukunft von Insolvenzen ihrer Krankenkassen betroffen sein

(20.02.12) - Ab 2012 entfällt bei volljährigen Kindern die Voraussetzung, dass bestimmte Verdienstgrenzen einzuhalten sind – dies ist eine zum Jahr 2012 eingetretene steuerliche Veränderung. Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge werden also insbesondere gewährt, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Nunmehr sind Kindergeld und Kinderfreibeträge für alle sich in der Berufsausbildung befindlichen volljährigen Kindern zu gewähren, unabhängig von den Einkünften des Kindes. Zum anderen wurden auch die Kinderbetreuungskosten neu geregelt. Die bisher geregelten Tatbestandsvoraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten entfallen.

Künftig wird es für Bezieher von Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit weitere Änderungen geben. Die Berechnung der Entfernungspauschale oder Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte wurden erleichtert. Die zur Berechnung ggf. heranzuziehende Nutzung verschiedener Verkehrsmittel müssen nur noch in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden. Dieses führt bei Steuerpflichtigen, die öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstelle benutzen, zu Verfahrenserleichterungen. Insbesondere ist das mitunter mühselige Sammeln von Belegen nicht mehr erforderlich.

Leider werden Arbeitnehmer in Zukunft von Insolvenzen ihrer Krankenkassen betroffen werden. Hiervon scheint jedenfalls der Gesetzgeber auszugehen, da er die Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder künftig 8 Wochen vor der Schließung über eine drohende Insolvenz zu informieren und diese Mitglieder daraufhin bei dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zu unterstützen. Gleichsam werden die anderen Krankenkassen verpflichtet, die dann Wechselnden, dieses können auch Kranke, Alte oder Geringverdiener sein, aufzunehmen. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen