Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Klingelschilder & Datenschutz


Datenschutz-Grundverordnung: Weiterhin sind Namen am Klingelschild erlaubt, und weiterhin kann es in berechtigten Einzelfällen Ausnahmen geben
Wichtig ist aber, dass die Vermieter schutzwürdige Interessen der Mieter berücksichtigen müssen, die im Einzelfall bestehen



Die Posse um Klingelschilder an Häusern schlägt hohe Wellen. Ist es wirklich so, dass die Datenschutz-Grundverordnung den Namen am Klingelschild verhindert? Muss der Vermieter erst schriftliche Einwilligungen einsammeln? Wie sieht die datenschutzgerechte Praxis aus? Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, und ihre Stellvertreterin Barbara Körffer sind in den letzten Tagen dazu immer wieder gefragt worden. Marit Hansen sagt dazu: "Ein Sturm im Wasserglas – denn die Datenschutz-Grundverordnung hat hier nichts geändert. Weiterhin sind Namen am Klingelschild erlaubt, und weiterhin kann es in berechtigten Einzelfällen Ausnahmen geben."

Die beiden Datenschützerinnen Hansen und Körffer erklären die Rechtslage: "Eine Einwilligung der Mieter ist nicht erforderlich. Vermieter, die eine Beschilderung an der Wohnungsanlage gestalten und für ihre Mieter Klingelschilder anfertigen wollen, können sich auf ein berechtigtes Interesse berufen: Dass die Namen der Mieter dort genannt werden, liegt nicht nur im Interesse der Mieter, die besucht werden oder Postzustellungen oder Lieferungen erhalten wollen, sondern dient auch dem Einsatz von Rettungskräften oder der Polizei. Es entspricht auch den vernünftigen Erwartungen der Mieter. Wichtig ist aber, dass die Vermieter schutzwürdige Interessen der Mieter berücksichtigen müssen, die im Einzelfall bestehen. Das ist ganz deutlich im Fall eines Stalking-Opfers: Wer gerade seine Wohnung wechseln musste, weil er oder sie vorher einem Stalking ausgesetzt war, muss vielleicht um Leib und Leben fürchten – hier sollte man nicht den vollständigen Namen angeben. Natürlich gilt dies auch für Zeugenschutzprogramme."

"In der Praxis ist dies alles kein Problem", betonen Hansen und Körffer, denn: "Wenn nicht ohnehin die Mieter für ihr eigenes Klingelschild zuständig sind, ist es auf jeden Fall sinnvoll, dass der Vermieter vorab die Mieter über die Planungen für ein bereitgestelltes Klingelschild informiert:

>> damit die korrekte Schreibweise des Namens kontrolliert wird oder bevorstehende Namensänderungen, z.B. nach einer Heirat oder Scheidung, sofort umgesetzt werden,
>> damit bei mehreren Mitbewohnern entschieden werden kann, welche Namen aufgeführt werden,
>> damit bei Namensdopplungen abgekürzte oder vollständige Vornamen ergänzt werden können."

Im Ergebnis:
Die Datenschutz-Grundverordnung ändert in dieser Sache nichts und gibt einen Anlass, Namen auf Klingelschildern zu entfernen oder Einwilligungen von Mietern einzuholen.

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 10.12.18

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen