Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Klingelschilder & Datenschutz


Datenschutz-Grundverordnung: Weiterhin sind Namen am Klingelschild erlaubt, und weiterhin kann es in berechtigten Einzelfällen Ausnahmen geben
Wichtig ist aber, dass die Vermieter schutzwürdige Interessen der Mieter berücksichtigen müssen, die im Einzelfall bestehen



Die Posse um Klingelschilder an Häusern schlägt hohe Wellen. Ist es wirklich so, dass die Datenschutz-Grundverordnung den Namen am Klingelschild verhindert? Muss der Vermieter erst schriftliche Einwilligungen einsammeln? Wie sieht die datenschutzgerechte Praxis aus? Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, und ihre Stellvertreterin Barbara Körffer sind in den letzten Tagen dazu immer wieder gefragt worden. Marit Hansen sagt dazu: "Ein Sturm im Wasserglas – denn die Datenschutz-Grundverordnung hat hier nichts geändert. Weiterhin sind Namen am Klingelschild erlaubt, und weiterhin kann es in berechtigten Einzelfällen Ausnahmen geben."

Die beiden Datenschützerinnen Hansen und Körffer erklären die Rechtslage: "Eine Einwilligung der Mieter ist nicht erforderlich. Vermieter, die eine Beschilderung an der Wohnungsanlage gestalten und für ihre Mieter Klingelschilder anfertigen wollen, können sich auf ein berechtigtes Interesse berufen: Dass die Namen der Mieter dort genannt werden, liegt nicht nur im Interesse der Mieter, die besucht werden oder Postzustellungen oder Lieferungen erhalten wollen, sondern dient auch dem Einsatz von Rettungskräften oder der Polizei. Es entspricht auch den vernünftigen Erwartungen der Mieter. Wichtig ist aber, dass die Vermieter schutzwürdige Interessen der Mieter berücksichtigen müssen, die im Einzelfall bestehen. Das ist ganz deutlich im Fall eines Stalking-Opfers: Wer gerade seine Wohnung wechseln musste, weil er oder sie vorher einem Stalking ausgesetzt war, muss vielleicht um Leib und Leben fürchten – hier sollte man nicht den vollständigen Namen angeben. Natürlich gilt dies auch für Zeugenschutzprogramme."

"In der Praxis ist dies alles kein Problem", betonen Hansen und Körffer, denn: "Wenn nicht ohnehin die Mieter für ihr eigenes Klingelschild zuständig sind, ist es auf jeden Fall sinnvoll, dass der Vermieter vorab die Mieter über die Planungen für ein bereitgestelltes Klingelschild informiert:

>> damit die korrekte Schreibweise des Namens kontrolliert wird oder bevorstehende Namensänderungen, z.B. nach einer Heirat oder Scheidung, sofort umgesetzt werden,
>> damit bei mehreren Mitbewohnern entschieden werden kann, welche Namen aufgeführt werden,
>> damit bei Namensdopplungen abgekürzte oder vollständige Vornamen ergänzt werden können."

Im Ergebnis:
Die Datenschutz-Grundverordnung ändert in dieser Sache nichts und gibt einen Anlass, Namen auf Klingelschildern zu entfernen oder Einwilligungen von Mietern einzuholen.

eingetragen: 02.11.18
Newsletterlauf: 10.12.18

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen