VorsorgeAnwalt zu einer Kontrollinstanz
Bei Vorsorgevollmachten besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht ausnutzt oder überfordert ist
Vorsorgevollmachten scheitern mitunter schon an einer einzigen laienhaften Formulierung
(21.10.13) - In einer alternden Gesellschaft wird die Vorsorgevollmacht immer wichtiger. Trotzdem sind viele Vollmachten wirkungslos oder sogar gefährlich. Der Verband VorsorgeAnwalt e.V. erklärt, wie sich Menschen für den Fall des Verlusts ihrer Entscheidungsgewalt wappnen und sich gegen Betrug schützen können.
Immer mehr Menschen sorgen für den Ernstfall mit einer Vorsorgevollmacht vor: Wenn Krankheit oder Alter die Entscheidungsfähigkeit zunichte machen, soll eine Vertrauensperson gegenüber Dritten das Sagen haben. Das Problem: Viele Vorsorgevollmachten sind nicht wasserdicht. Der bundesweite Verband VorsorgeAnwalt e.V. in Berlin warnt vor zwei häufigen Schwachstellen: Zum einen machen laienhafte Formulierungen viele Vorsorgevollmachten wirkungslos. Zum anderen fehlt oft die Kontrollinstanz, die einen Betrug zum Nachteil des Vollmachtgebers verhindert.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Bei Vorsorgevollmachten besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht ausnutzt oder überfordert ist. Deshalb rät der Verband VorsorgeAnwalt zu einer Kontrollinstanz. "Das Vieraugenprinzip hat sich in der Praxis als Sicherheitsgurt bewährt. Es sorgt dafür, dass Entscheidungen auch wirklich im Sinne des Vollmachtgebers getroffen werden", erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, Vorstand und Geschäftsführer des Verbandes VorsorgeAnwalt in Berlin. Beim Vieraugenprinzip legt der Vollmachtgeber einen zweiten Bevollmächtigten fest, der den ersten unterstützen und kontrollieren soll. Für die Rolle der Kontrollinstanz stehen im Bedarfsfall die Rechtsanwälte bereit, die sich im Verband VorsorgeAnwalt zusammengeschlossen haben, um für mehr Rechtssicherheit in der Vollmachtspraxis zu sorgen.
Laienhafte Formulierung hebeln Vollmacht aus
Vorsorgevollmachten scheitern mitunter schon an einer einzigen laienhaften Formulierung. "Mit einer fehlerhaften Vorsorgevollmacht kann die Vertrauensperson die Interessen seines Schützlings weder bei Banken, Versicherungen, Vermietern noch beim Arzt und Pflegeheim durchsetzen", erklärt Kurze. Wo eine wirksame Vorsorgevollmacht fehlt, setzen Gerichte einen Betreuer ein. "Selbst Ehegatten oder Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht und brauchen eine rechtswirksame Vorsorgevollmacht", so der Verbandsvorsitzende.
Fehlerhafte Formulierungen finden die Experten vom Verband VorsorgeAnwalt sogar in Mustern, die Verbrauchern als Blaupause für eine Vorsorgevollmacht angeboten werden. Steht dort zum Beispiel, dass die Vollmacht erst gelten würde, "wenn ich wegen Alters oder Krankheit nicht mehr selbst handeln kann", ist die Vorsorgevollmacht wertlos. "Kein Vertragspartner wird später den Gesundheitszustand des Vollmachtgebers ermitteln, sondern die Vollmacht einfach zurückweisen", erklärt Rechtsanwalt Kurze. Der Verband VorsorgeAnwalt unterstützt Verbraucher mit fachkundigen Rechtstipps beim Aufsetzen von rechtswirksamen Vorsorgevollmachten.
Umfassende Vollmacht vermeidet Streit
Eine Vorsorgevollmacht regelt zwei grundsätzliche Fragen: Wer ist der Bevollmächtigte? Und welche Entscheidungen darf er treffen? Doch das allein genügt nicht. Der Verband VorsorgeAnwalt empfiehlt auch, dass die Beteiligten von vornherein klären, ob der Bevollmächtigte eine finanzielle Anerkennung erhält. Außerdem stellt sich die Frage nach der Haftung des Bevollmächtigten. Um späteren Streit zu vermeiden, sollte die Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass sich der Bevollmächtigte nicht gegenüber Erben oder Betreuungsgericht rechtfertigen muss.
Wenn sich Ehegatten gegenseitig bevollmächtigen, ist das im Prinzip einfacher. Was aber passiert, wenn der eine Partner den anderen nicht mehr unterstützen kann? "Durchdachte Vorsorgeregelungen bestehen deshalb nicht nur aus einer Vorsorgevollmacht, sondern aus mehreren sinnvoll aufeinander abgestimmten Vollmachten", rät Verbandsvorstand Dietmar Kurze.
Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich vorliegen. Mitunter ist sogar eine Beglaubigung der Unterschriften nötig. "Gerade Banken tun sich oft schwer, eine Vollmacht anzuerkennen", sagt Rechtsanwalt Kurze. Eine beglaubigte Unterschrift des Vollmachtgebers verschafft dem Bevollmächtigten von vornherein mehr Respekt. (Verband VorsorgeAnwalt: ra)
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