Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Fehlerhafte RWE-Stromabrechnungen


Kunden müssen Rechnungen selbst kontrollieren: Verbraucher müssen sich von sich aus an RWE wenden, um von Kulanzlösung zu profitieren
Rechnung werde nach RWE-Angaben storniert und nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet


(25.10.10) - Wegen eines Systemfehlers hat die RWE AG im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" in den aktuell verschickten Jahresrechnungen teilweise falsche Preise abgerechnet: Stromkunden zahlen um bis zu 32 Euro zuviel. Gegenüber den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hat der Versorger erklärt, dass betroffene Stromkunden auf Nachfrage korrigierte Abrechnungen erhielten – aus technischen Gründen sei eine systematische Kundeninformation nicht möglich.

Betroffen sind nur Kunden im Tarif "RWE Klassik Strom" – und zwar diejenigen, deren Stromverbrauch zwischen dem 1. August 2010 und dem Ablesetermin geringer als 300 Kilowattstunden war.

Durch die Vereinheitlichung der Preisblätter der ehemaligen RWE Rhein-Ruhr AG und der RWE Westfalen-Weser-Ems AG zum 1. August 2010 geriet das Abrechnungssystem ins Straucheln. Alle Kunden, die turnusmäßig im August ihre Jahresabrechnung erhalten, rutschten durch die Umstellung für die Bemessung von Kleinverbräuchen in einen extrem hohen Tarif. Folge: Statt 19,7 Cent weisen die Rechnungen nun einen Arbeitspreis von 28,7 Cent netto pro Kilowattstunde auf.

Auf Nachfrage der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz teilte RWE mit, sich kulant zu zeigen: Die Rechnung werde storniert und der komplette Verbrauch werde in den Zeitraum vor der Preisanpassung rückdatiert und somit nach dem günstigeren Arbeitspreis berechnet. Auch beim Grundpreis komme man den Kunden entgegen und berechne anteilig nur die verringerte Grundgebühr des neuen Tarifs.

"Der Haken an dieser kundenfreundlichen Lösung ist, dass sich Verbraucher von sich aus an RWE wenden müssen, um von dieser Lösung zu profitieren", kritisieren die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz und empfehlen Kunden, Abrechnungen im Grundversorgungstarif "RWE Klassik Strom" genau zu prüfen.

Im Übrigen sollten Kunden in der Grundversorgung, die Strom zu relativ hohen allgemeinen Preisen beziehen, darüber nachdenken, den Tarif bei RWE zu ändern oder zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Das ist – unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat – problemlos möglich. Praktische Hilfestellung gibt es hier oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Die Meldung gibt den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (am 6.10.2010) wieder. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Nachhaltigkeitsberichtsstandards

    "Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.

  • Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen

    Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.

  • Regulierung und Beaufsichtigung von Banken

    Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.

  • Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs

    Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen