Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Ausforschung des Stellenbewerbers


Compliance im Arbeitsrecht: Tipps für die rechtssichere Vergabe von Arbeitsplätzen
Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz die Personalabteilung rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövriert


(20.10.10) - Für Personalchefs gewinnt die Frage, was sie alles nicht wissen dürfen, immer mehr an Bedeutung. Nachdem sie sich so langsam auf die Tücken des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) eingestellt haben, kommt nun das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit einer Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes auf sie zu. "Ein neuer Quell für Auseinandersetzungen", kommentiert Rechtsanwalt Manfred Becker von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn den Gesetzentwurf.

Ziel des Entwurfes ist es, eine umfassende Ausforschung des Stellenbewerbers zu verhindern. Nur noch die unbedingt für die Stellenbesetzung notwendigen Daten dürfen erhoben werden. "Selbst durch eine Einwilligung des Bewerbers oder durch eine weiterhin mögliche Betriebsvereinbarung können die gesetzlichen Schutzregeln nicht unterschritten werden", betont Arbeitsrechtler Becker.

Beispiel Eignungstests: Sie müssen sich künftig auf die Anforderungen der Tätigkeit beschränken. Beckers Tipp: "Das macht es sinnvoll, ein Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes zu erstellen, um eine objektiv notwendige Datenerhebung zu rechtfertigen. Außerdem muss der Kandidat in den Eignungstest nach Aufklärung über dessen Art und Umfang sowie in die Weitergabe des Ergebnisses an den Arbeitgeber eingewilligt haben."

Gleiches gilt auch für ärztliche Untersuchungen. Hier darf zudem nur noch mitgeteilt werden, ob der Beschäftigte für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Die genaue ärztliche Diagnose bleibt für den Arbeitgeber geheim.

Für Personaler wird die Jobvergabe durch solche Regelungen immer schwieriger. Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövrieren, zeigt Becker im Rahmen eines gemeinsamen Vortragsabends der Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle und der Steuerkanzlei Hergenröther Kurka & Sozien (HFK) auf. Die Veranstaltung am 27. Oktober 2010 beginnt um 18 Uhr in den Räumen der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle).Sie ist öffentlich und kostenfrei.

Abgerundet wird der Vortragsabend durch HFK-Rechtsanwältin Franziska Büchel, die umsatz- und lohnsteuerliche Probleme bei der Reisekostenabrechnung erläutert, die durch die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen entstanden sind. (Eimer Heuschmid Mehle: ra)

Eimer Heuschmid Mehle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen