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Ausforschung des Stellenbewerbers


Compliance im Arbeitsrecht: Tipps für die rechtssichere Vergabe von Arbeitsplätzen
Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz die Personalabteilung rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövriert


(20.10.10) - Für Personalchefs gewinnt die Frage, was sie alles nicht wissen dürfen, immer mehr an Bedeutung. Nachdem sie sich so langsam auf die Tücken des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) eingestellt haben, kommt nun das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit einer Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes auf sie zu. "Ein neuer Quell für Auseinandersetzungen", kommentiert Rechtsanwalt Manfred Becker von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn den Gesetzentwurf.

Ziel des Entwurfes ist es, eine umfassende Ausforschung des Stellenbewerbers zu verhindern. Nur noch die unbedingt für die Stellenbesetzung notwendigen Daten dürfen erhoben werden. "Selbst durch eine Einwilligung des Bewerbers oder durch eine weiterhin mögliche Betriebsvereinbarung können die gesetzlichen Schutzregeln nicht unterschritten werden", betont Arbeitsrechtler Becker.

Beispiel Eignungstests: Sie müssen sich künftig auf die Anforderungen der Tätigkeit beschränken. Beckers Tipp: "Das macht es sinnvoll, ein Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes zu erstellen, um eine objektiv notwendige Datenerhebung zu rechtfertigen. Außerdem muss der Kandidat in den Eignungstest nach Aufklärung über dessen Art und Umfang sowie in die Weitergabe des Ergebnisses an den Arbeitgeber eingewilligt haben."

Gleiches gilt auch für ärztliche Untersuchungen. Hier darf zudem nur noch mitgeteilt werden, ob der Beschäftigte für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Die genaue ärztliche Diagnose bleibt für den Arbeitgeber geheim.

Für Personaler wird die Jobvergabe durch solche Regelungen immer schwieriger. Wie sie sich in Zeiten von AGG und neuem Arbeitnehmerdatenschutz rechtssicher durch ihr Tagesgeschäft manövrieren, zeigt Becker im Rahmen eines gemeinsamen Vortragsabends der Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle und der Steuerkanzlei Hergenröther Kurka & Sozien (HFK) auf. Die Veranstaltung am 27. Oktober 2010 beginnt um 18 Uhr in den Räumen der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle).Sie ist öffentlich und kostenfrei.

Abgerundet wird der Vortragsabend durch HFK-Rechtsanwältin Franziska Büchel, die umsatz- und lohnsteuerliche Probleme bei der Reisekostenabrechnung erläutert, die durch die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen entstanden sind. (Eimer Heuschmid Mehle: ra)

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