Unseriöse Gewinnbenachrichtigungen
Gewinnspielfallen: Gerade ältere Menschen fallen häufig auf die Tricks der Gewinnspielunternehmer herein
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: Geben Sie nicht Ihre Kontoverbindung an, Betrüger können sonst mit gefälschten Überweisungen oder per Lastschrift Geld von Ihrem Konto abbuchen"
(18.10.10) - Die vermeintlich frohen Gewinnbotschaften kommen per Brief oder E-Mail, per SMS oder übers Telefon: Die Formulierungen lassen die Adressaten glauben, etwas gewonnen zu haben. Dabei ist die Chance auf einen tatsächlichen Gewinn gleich Null. "Aber es könnte ja sein, dass ich doch gewonnen habe", denken viele. Genau darauf spekulieren die Gewinnspiel-Unternehmer: Hoffnungen wecken, aber nicht erfüllen. Gerade ältere Menschen tappen häufig in die Gewinnspielfalle.
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät:
"Lesen Sie das Kleingedruckte. Seien Sie vorsichtig, wenn keine vollständige Absender-Adresse oder nur ein Postfach angegeben ist - manche Gewinnbenachrichtigungen sind auf seriös getrimmt und ähneln amtlichen Schreiben. Rufen Sie keine teuren 0180- oder 0900-Telefonnummern an und überweisen Sie kein Geld. Geben Sie nicht Ihre Kontoverbindung an, Betrüger können sonst mit gefälschten Überweisungen oder per Lastschrift Geld von Ihrem Konto abbuchen."
Rechtsanwalt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga, warnt zudem:
"Derzeit greift noch eine weitere Abzock-Masche um sich: Vermeintliche 'Verbraucherschützer' bieten per Telefon eine angebliche Datenlöschung zur Verhinderung solcher Gewinnmitteilungen an - natürlich gegen horrende Gebühren."
Aber hat man nicht ein einklagbares Recht auf einen versprochenen Gewinn? Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sagt:
"Zwar gilt: 'Gewonnen ist gewonnen' - wer einen Gewinn zusagt, muss diesen auch leisten. Dennoch sollte man den Aufwand und das Risiko einer Klage gründlich abwägen. Oft scheitert alles schon daran, dass die Klage gar nicht zugestellt werden kann, weil eine Adresse fehlt. Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, melden die Firmen häufig Insolvenz an, um der Auszahlung zu entgehen. Der Kläger selbst bleibt dann auch noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Ich kann daher nur jedem empfehlen, derartige Gewinnmitteilungen sofort in den Papierkorb wandern zu lassen."
Hinweis:
Betroffene, die Hilfe und konkreten Rat benötigen, können sich an die Beratungsstellen der Bayerischen Verbraucherverbände wenden. Eine Übersicht der Beratungsstellen in Bayern enthält die kostenlose Broschüre "Gut zu wissen!"
Der Ratgeber mit vielen wertvollen Verbrauchertipps für Seniorinnen und Senioren wird im Rahmen der gleichnamigen Initiative von Deutscher Seniorenliga und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben. Er informiert über die Rechte älterer Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag, bei finanziellen Transaktionen und im Gesundheitswesen.
Er kann kostenlos bei der Deutschen Seniorenliga, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn oder im Internet unter www.vis.bayern.de bestellt werden.
(Bayerisches Justizministerium: ra)
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