Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Medien-Fondsprospekt und Steuerspareffekt


Medienfonds: Schadensersatzansprüche drohen zum 31. Dezember 2010 zu verjähren
Mehr als 100.000 Anleger von Steuernachzahlungen betroffen - Ansprüche gegen Vermittler oder Kreditinstitute möglich


Nicole Mutschke
Nicole Mutschke Wer Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, Bild: Kanzlei Mutschke

(15.10.10) - Ehemals als Steuersparmodell angepriesen, erweisen sich viele Medienfonds jetzt als Bumerang. Denn zahlreiche Anleger sehen sich mit Steuernachzahlungsforderungen konfrontiert. Wer deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, so die Kapitalmarkt-Fachanwältin Nicole Mutschke. Denn die Verjährungsfrist endet zum Teil bereits mit dem 31. Dezember 2010.

Von den Steuernachzahlungen betroffen sind Anleger, die in Filmfonds mit Schuldübernahme- beziehungsweise Defeasance-Strukturen investiert haben. Die Besonderheit dieser Strukturen besteht darin, dass sich die Lizenznehmer gegenüber dem Fonds verpflichten, einen Schuldübernahmevertrag mit einem Kreditinstitut abzuschließen, aufgrund dessen die Bank sowohl die Lizenzgebühren wie auch die Abschlusszahlung an den Fonds zu leisten hat und auf Einreden gegenüber dem Medienfonds verzichtet.

Nach der geänderten Auffassung der Finanzverwaltungen werden aber durch die Schuldübernahmen die Einnahmen aus dem Lizenzgeschäft und der Abschlusszahlung unmittelbar realisiert. Deshalb können Verluste nicht – wie ursprünglich vorgesehen – steuerlich geltend gemacht werden. Den Anlegern wurde aber im Beratungsgespräch oder im Fondsprospekt ein Steuerspareffekt zugesichert, was eines der Hauptargumente für das Investment in einen Medienfonds darstellte.

Steuervorteile hinfällig
Bereits im Jahr 2007 hatten die Einkommensteuerreferenten der Länder und des Bundes beschlossen, dass bei diesen leasingähnlichen Fondskonstruktionen Abschlusszahlungen steuerlich gesehen nicht erst am Ende der Laufzeit anfallen, sondern über die gesamte Laufzeit zu verteilen sind. Zahlreiche Anleger erhielten daraufhin vom Finanzamt die Aufforderung, für die zurückliegenden Jahre Steuern nachzuzahlen, und zwar zuzüglich der Zinsen. Mitunter kommen so erhebliche Summen zustande. "Es steht zu befürchten, dass noch viele weitere Anleger betroffen sind und Zahlungsaufforderungen vom Finanzamt erhalten werden", so Nicole Mutschke, die sich als Fachanwältin für Kapitalmarktrecht auf geschlossene Fonds spezialisiert hat.

Schadensersatzansprüche gegen die Fonds-Initiatoren sind meist nicht mehr zu realisieren. Wohl aber können Anleger sich mit ihren Forderungen an die Vermittler oder die finanzierenden Kreditinstitute wenden. Allerdings bleibt unter Umständen nicht mehr viel Zeit. "Die Verjährungsfrist bei diesen Fondskonstruktionen endet am 31. Dezember 2010 – drei Jahre nach Bekanntwerden der neuen Rechtslage", warnt Nicole Mutschke.

"Anleger, die sich an Medienfonds beteiligt haben, sollten deshalb schnell ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen lassen. Da die Prospektangaben zu den Steuervorteilen häufig falsch waren, bestehen gute Chancen, das angelegte Geld zurückzubekommen. Über die steuerliche Behandlung dieser Fonds wurden nie schriftliche Zusicherungen der Finanzbehörden eingeholt. Hierauf hätte im Fondsprospekt hingewiesen werden müssen", sagt die Rechtsanwältin Mutschke.

Ein weiterer Grund für eine Schadensersatzforderung könne darin bestehen, dass der Anleger von seiner Bank oder einem Vermittler falsch oder unvollständig beraten worden sei. (Kanzlei Mutschke: ra)

Kanzlei Mutschke: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen