Abschaffung der Dreiteilbarkeit


Mehr Flexibilität für kleinere und mittlere Aktiengesellschaften
Deregulierung der Größe des Aufsichtsrats - Erleichterung bei der Erhöhung des Frauenanteils

(07.08.14) - ArMiD, Deutschlands Verband für Aufsichtsräte und Beiräte aus dem Mittelstand, fordert in der Debatte um die bestmöglichen Regelungen für eine gute Aufsichtsratsarbeit in Unternehmen mehr Flexibilität für kleinere und mittlere Aktiengesellschaften. ArMiD bezeichnet die Abschaffung der Dreiteilbarkeit der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften mit weniger als 500 Beschäftigten als notwendig und fordert vom Gesetzgeber mehr Spielraum: "Die im Aktiengesetz festgelegte Teilbarkeit durch drei ist für mittlere und kleinere Unternehmen nicht sinnvoll und sollte baldmöglichst abgeschafft werden", sagte Volker Potthoff, Vorstandsvorsitzender von ArMiD und Aufsichtsrat mehrerer Unternehmen.

Die aus dem Mitbestimmungsrecht entstandene gesetzliche Regelung möge bei Unternehmen mit einem Personalstand zwischen 500 und 2000 Mitarbeitern sinnvoll sein, so der Verband, wirke aber auch bei jenen, die weniger Beschäftigte hätten, und sei hier kontraproduktiv. Die starre Regelung nehme laut ArMiD den Unternehmen, die nicht unter die Drittelmitbestimmung fallen, die Möglichkeit, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder individuell und entsprechend der Bedürfnisse des Unternehmens festzulegen.

Auch in Bezug auf die Frauenquote in Aufsichtsräten kann eine Flexibilisierung der Aufsichtsratsgröße für kleinere und mittlere Unternehmen sinnvoll sein. Die Unternehmen könnten das Gremium um ein oder zwei weibliche Aufsichtsräte erweitern, ohne den Aufsichtsrat gleich um drei Mitglieder zu vergrößern oder auf bewährte Know-how-Träger verzichten zu müssen. Insbesondere kleinere Gesellschaften verfügen aus Kosten- und Effizienzgründen häufig nur über einen dreiköpfigen Aufsichtsrat. Hier besteht als Folge der Vorschriften zur Beschlussfähigkeit (der Aufsichtsrat ist nur bei der Anwesenheit von mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern beschlussfähig), die Gefahr, dass der Aufsichtsrat handlungsunfähig ist. Wenn diese Gesellschaften die Möglichkeit hätten, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf beispielsweise vier Mitglieder zu erhöhen, wäre der Aufsichtsrat auch bei Verhinderung eines seiner Mitglieder weiter beschlussfähig, so der Verband.

Außerdem weist ArMiD darauf hin, dass auch bei der Veränderung des Geschäftsmodells oder einer anstehenden Internationalisierung des Unternehmens die Vergrößerung des Aufsichtsrats um ein oder zwei Sitze, nicht aber um gleich drei Mandatsträger, hilfreich sein kann, um einen oder zwei zusätzliche Experten in den Aufsichtsrat zu berufen. Auch hier würde man durch geringe Aufstockung der Mandatsträger den Verlust vorhandener und weiterhin benötigter Aufsichtsratsexpertise vermeiden, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Volker Potthoff schloss mit der Forderung: "Das beim Gesetz zur Deregulierung des Aktienrechts vor 20 Jahren Versäumte, sollte baldmöglichst nachgeholt werden. Paragraph 95 Satz 3 und 4 AktG sind zu streichen". (ArMiD: ra)


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen