Zahlungsverkehr: Betrug lässt sich nur gemeinsam bekämpfen Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht den Vorschlag, Kreditinstitute allein haftbar zu machen, wenn Kundinnen und Kunden durch Betrüger geschädigt werden, kritisch
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt.
Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten – Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen – ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Kritisch sieht die DK daher den Vorschlag, Kreditinstitute allein haftbar zu machen, wenn Kundinnen und Kunden durch Betrüger geschädigt werden. Heiner Herkenhoff: "Eine einseitige Haftungsübernahme der Banken löst das Betrugsproblem nicht, sondern verlagert lediglich die wirtschaftlichen Folgen. Im Ergebnis werden die Anreize für Betrüger erhöht."
Positiv bewertet die DK an der Positionierung des Rates, dass dieser zumindest den Umfang der Haftungsausweitung begrenzen will. Für die jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission plädiert die DK für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Prävention und Haftung. Eine etwaige Haftungserweiterung für die Banken müsse klare Obergrenzen vorsehen. Und sie müsse auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen sich Betrüger gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern glaubhaft als angebliche Mitarbeitende des Kreditinstituts ausgeben.
Dazu müssten die im Vorschlag der Europäischen Kommission bereits vorgesehenen Instrumente zur effektiven Betrugsprävention – unter Berücksichtigung der Rolle von Telekommunikationsanbietern und Internetplattformen – weiter verbessert werden. (Die Deutsche Kreditwirtschaft: ra)
eingetragen: 13.07.25
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