Bankenverband äußert sich zur Umsetzung der Basel III-Regeln und zur Diskussion um eine europäische Bankenaufsicht Bankenverband gegen Zwei-Klassen-Recht bei der Europäischen Bankenaufsicht
(30.08.12) - Zur anhaltenden Diskussion über eine europäische Bankenaufsicht erklärte Andreas Schmitz, Präsident des Bankenverbandes: "Alle Kreditinstitute im Euroraum sollten der EZB-Aufsicht unterliegen, unabhängig von ihrer Größe. Ansonsten würden wir in der Europäischen Bankenaufsicht ein Zwei-Klassen-Recht einführen. Für gleiches Geschäft, für gleiche Risiken und für alle Marktteilnehmer müssen die gleichen Aufsichtsregeln gelten und auch einheitlich angewandt werden. Die Krise der spanischen Sparkassen hat erneut gezeigt, dass nicht vorhergesagt werden kann, welches Institut bzw. welche Gruppe von Instituten eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität begründen können."
Ferner sagte Schmitz: "Auch eine Differenzierung zwischen vermeintlich systemrelevanten Instituten und nicht systemrelevanten Instituten darf es nicht geben. Davon unbenommen ist es natürlich, dass den Belangen kleinerer Banken entsprechend des Proportionalitätsgrundsatzes Rechnung getragen werden muss. Auch kann die EZB die nationalen Aufsichtsbehörden in ihre Aufsichtstätigkeit mit einbeziehen."
Zum Kabinettsbeschluss, die Basel III-Regeln national umzusetzen, erklärte Schmitz: "Mit Basel III wird nun ein wichtiger Baustein umgesetzt, der die internationalen Finanzmärkte sicherer und stabiler macht. Die privaten Banken unterstützen die neuen Eigenkapitalregeln und erfüllen die Anforderungen schon weitestgehend heute.
Allerdings sind mit Basel III auch erhebliche technische Änderungen, z. B. von Arbeitsprozessen und EDV-Systemen verbunden. Die für eine solche technische Umsetzung notwendigen verbindlichen Regelungen sind jedoch im Detail zum großen Teil noch unbekannt. Sollte das Trilogverfahren erst im Oktober abgeschlossen werden, ist eine technische Umsetzung innerhalb von zwei Monaten durch die Kreditinstitute nicht zu schaffen.
Obwohl die Banken mit Hochdruck an der Umsetzung der Anforderungen arbeiten brauchen sie deutlich mehr Zeit, vernünftigerweise mindestens ein Jahr. " (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
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