Whistleblower-Vorschriften müssen in Einklang mit den Datenschutzvorgaben stehen und dürfen nicht zu neuer Rechtsunsicherheit führen Datenschutz-Folgenabschätzung sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden
Das Bundeskabinett hat über die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie gesprochen, die für mehr Schutz für Whistlelower in Unternehmen sorgen soll. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Deutschland muss mehr für den Schutz von Whistleblowern tun. Wer zum Beispiel Hinweise auf gravierende Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen gibt, etwa bei Korruption oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, muss künftig besser geschützt werden.
Es ist Zeit, dass die Bundesregierung die EU-Vorgaben umsetzt. Der aktuelle Zeitdruck darf aber nicht dazu führen, dass diese wichtigen Vorschriften zu neuen Rechtsunsicherheiten führen, weil Details und bestehende Regulierungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere beim Datenschutz.
So müssen alle Vorgaben zur Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenlöschung unbedingt im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) formuliert werden. Und um vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen den Umsetzungsaufwand zu reduzieren, sollte die erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung bereits im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden, wie dies in der Vergangenheit bereits beim Patienten-Datenschutzgesetz erfolgreich gelungen ist." (Bitkom: ra)
eingetragen: 01.08.22 Newsletterlauf: 14.10.22
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.
Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).
Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.
Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen