Whistleblower-Vorschriften müssen in Einklang mit den Datenschutzvorgaben stehen und dürfen nicht zu neuer Rechtsunsicherheit führen Datenschutz-Folgenabschätzung sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden
Das Bundeskabinett hat über die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie gesprochen, die für mehr Schutz für Whistlelower in Unternehmen sorgen soll. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Deutschland muss mehr für den Schutz von Whistleblowern tun. Wer zum Beispiel Hinweise auf gravierende Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen gibt, etwa bei Korruption oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, muss künftig besser geschützt werden.
Es ist Zeit, dass die Bundesregierung die EU-Vorgaben umsetzt. Der aktuelle Zeitdruck darf aber nicht dazu führen, dass diese wichtigen Vorschriften zu neuen Rechtsunsicherheiten führen, weil Details und bestehende Regulierungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere beim Datenschutz.
So müssen alle Vorgaben zur Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenlöschung unbedingt im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) formuliert werden. Und um vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen den Umsetzungsaufwand zu reduzieren, sollte die erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung bereits im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden, wie dies in der Vergangenheit bereits beim Patienten-Datenschutzgesetz erfolgreich gelungen ist." (Bitkom: ra)
eingetragen: 01.08.22 Newsletterlauf: 14.10.22
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