Bitkom zur europäischen Daten- und KI-Strategie


EU plant Regulierung von sogenannten "Hochrisiko-Anwendungen"
Im Bereich der KI-Regulierung sollte die EU nur einzelne Anwendungsszenarien in den Blick nehmen, nicht die Technologie als solche



Die EU-Kommission hat eine europäische Datenstrategie und eine Strategie zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Europa braucht eine in sich konsistente, hoch ambitionierte Daten- und KI-Strategie. Sie bildet die Basis der künftigen Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Verwaltung, von Gesundheits- und Bildungswesen. Die in Brüssel vorgestellte europäische Daten- und KI-Strategie formuliert die richtigen Ziele, es fehlen aber die notwendigen Maßnahmen. Es genügt nicht zu sagen, was man erreichen will, man muss auch sagen, wie man es erreichen will. Mit ein paar Forschungszentren hier und einigen Fördermillionen da ist es nicht getan."

Berg sagte weiter: "Die bisherigen Widersprüche zwischen einer nach vorne gerichteten KI- und einer rückwärtsgerichteten Datenpolitik hat die Europäische Kommission heute fortgeschrieben und nicht aufgelöst. Es wurde die Chance verpasst, klar zu machen, wie eine neue Balance zwischen einer verantwortungsvollen Nutzung von Daten und dem Schutz von Privatsphäre aussehen kann.

Europa steht am Scheideweg. Wir können mutig sein, unsere Datenschätze verantwortungsvoll nutzen und Künstliche Intelligenz zu einer europäischen Schlüsseltechnologie machen – oder wir steigen auf die Bremse, mauern uns ein und entkoppeln uns von den globalen Entwicklungen.

Die EU-Kommission beschreitet einen richtigen Weg, indem sie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von KI in den Mittelpunkt rückt, Daten und KI zusammen denkt und eine bessere Datennutzung ermöglichen will. Die vorgeschlagenen Data Spaces sind dabei ein möglicher Beitrag. Für die vorgeschlagenen Forschungs- und Experimentierräume sowie für den Ausbau von Know-how in Behörden und Unternehmen braucht es zusätzlich ein ehrgeiziges Programm, das den frühen Bildungsbereich genauso in den Blick nimmt wie den Ausbau von Digital-Literacy-Aktivitäten.

Im Bereich der KI-Regulierung sollte die EU nur einzelne Anwendungsszenarien in den Blick nehmen, nicht die Technologie als solche. Wer von vornherein den Einsatz von Algorithmen verbieten will, die nicht nach sogenannten europäischen Regeln und Werten entwickelt oder mit auf diese Weise erhobenen Daten trainiert wurden, begibt sie sich auf einen protektionistischen Holzweg. Das gleiche gilt für internationale Datenströme. Der globale Datenaustausch ist ein Grundpfeiler der Digitalisierung und jeder Lokalisierungszwang hätte negative Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Bereits heute wird der Einsatz von KI durch geltende Gesetze und Regelungen wie zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung oder Antidiskriminierungsregeln begrenzt. Deshalb brauchen wir digitale Kompetenz in den zuständigen Behörden und um KI ergänzte Qualitätsstandards, wie zum Beispiel in der Medizingerätezulassung, und keine neue KI-Behörde. KI-Systeme sind nicht perfekt, sie liefern aber dennoch häufig bessere Ergebnisse als der Mensch. Es besteht die Gefahr, dass die von der EU geplante Regulierung von sogenannten "Hochrisiko-Anwendungen" bei KI über das Ziel hinausschießt, wenn nicht sehr klare Kriterien definiert werden, welcher eng begrenzte Bereich von Anwendungen unter eine solche Kontrolle fallen soll. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch Rechtsunsicherheit digitale Innovationen in Europa ausgebremst werden."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 07.05.20

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen