Bitkom zur Novelle des NetzDG


Bitkom: "Mit dieser zweiten Novelle des NetzDG setzt Deutschland seinen nationalen Sonderweg fort"
"Des Weiteren wird beim Versuch, für Nutzerinnen und Nutzer ein einheitliches Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, mit dem neuen, so genannten Gegenvorstellungsverfahren ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen"



Der Bundestag verabschiedete im Mai 2020 eine weitere Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Mit dieser zweiten Novelle des NetzDG setzt Deutschland seinen nationalen Sonderweg fort und entfernt sich immer weiter von den übrigen europäischen Staaten. Zugleich schießt die NetzDG-Novelle beim Versuch, die Nutzerrechte zu stärken, weit über das Ziel hinaus. Aktuell wird auf EU-Ebene der Digital Services Act diskutiert. Er wird schon bald ein einheitliches, harmonisiertes Verfahren zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten einführen - insbesondere auch beim internen Beschwerdemanagement der Online-Plattformen. Anstatt sich auf die Gestaltung dieser europäischen Regeln für alle Anbieter zu konzentrieren, wird wieder einmal eine überkomplexe nationale Lösung entwickelt. Gerade in der digitalen Welt brauchen wir einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt und nicht noch mehr nationalstaatliche Fragmentierung.

Des Weiteren wird beim Versuch, für Nutzerinnen und Nutzer ein einheitliches Beschwerdeverfahren zu ermöglichen, mit dem neuen, so genannten Gegenvorstellungsverfahren ein praxisfernes bürokratisches Ungetüm geschaffen. So sollen künftig bei Beschwerden über Beiträge Stellungnahmen der Betroffenen angefordert und diese im Einzelfall geprüft und die Entscheidung individuell begründet werden – und zwar unabhängig davon, ob der Beschwerdegrund im NetzDG geregelt ist oder in den Hausregeln der Plattform. Angesicht der hohen Fallzahlen wird durch diese Vorschrift ein immenser administrativer Aufwand erzeugt. Dies wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass nicht nur Hate Speech und kriminelle Inhalte gemeldet werden, sondern auch häufig auch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen, die schlicht der persönlichen Meinung und politischen Weltsicht der Beschwerdeführenden nicht entsprechen.

Die Bundesregierung wäre gut beraten gewesen, so kurz vor einer EU-Regelung auf diese erneuten Änderungen des NetzDG zu verzichten. Wichtig ist jetzt, dass das NetzDG spätestens mit Inkrafttreten des Digital Services Act schnell an die europaweiten Regeln angepasst wird."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 28.06.21
Newsletterlauf: 16.09.21

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen