Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte


Bitkom zur Vorratsdatenspeicherung: Telekommunikations- und Internetanbieter brauchen Planungssicherheit
Überarbeitung der EU-Richtlinie abwarten: "Eine langfristig tragfähige Lösung muss auch im Interesse der EU sein"


(04.05.12) - Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und fünf weiteren Verbänden plädiert Bitkom auch dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten abzuwarten. Dies haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung betont. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte dazu:

"Die Unternehmen tragen auf klarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Aufklärung schwerer Straftaten bei. Wenn der Gesetzgeber hierzu die von der EU geforderte Vorratsdatenspeicherung einsetzen will, muss dafür zunächst eine langfristig tragfähige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Bundes- und EU-Recht müssen zusammenpassen. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten von der Politik zu Recht eine Lösung, die nicht bald schon wieder vom Verfassungsgericht einkassiert wird. Zuletzt haben die Unternehmen umsonst Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Hier braucht es mehr Planungssicherheit."

Vor diesem Hintergrund hofft Bitkom, dass es nicht zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik kommt. Die EU-Kommission hatte Deutschland eine Frist gesetzt, um die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. "Eine langfristig tragfähige Lösung muss auch im Interesse der EU sein", sagt Rohleder. (Bitkom: ra)

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EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten

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