Dokumente rechtsstaatlichen Versagens


Ein halbes Jahr NetzDG: Bitkom zieht ernüchternde Bilanz
Unternehmen legen erstmals Löschberichte vor



Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken", kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG. Zwar ist weiterhin unklar, für welche Netzwerke genau das NetzDG gilt, doch haben die auf jeden Fall betroffenen Unternehmen wie Facebook, Twitter und Youtube jetzt erstmals ihre Berichte vorgestellt.

Darin informieren sie über gelöschte Inhalte und Beschwerdeverfahren der vergangenen sechs Monate, wie es das NetzDG vorschreibt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Die jetzt vorgelegten Berichte dokumentieren das Versagen des Rechtsstaats in der digitalen Welt. Schwerstkriminalität wie Kinderpornographie und terroristische Inhalte entfernen die großen Netzwerke erfolgreich von ihren Plattformen. Dafür hätte es den tiefen Grundrechtseingriff durch das NetzDG nicht gebraucht. Die Beantwortung schwieriger juristischer Fragen aber – z.B. an der Grenze von freier Meinungsäußerung, Satire und Straftaten – sollte der Staat nicht an Mitarbeiter privatwirtschaftlicher Unternehmen delegieren.

Mit dem NetzDG hat der Staat seine Kernaufgaben an große internationale Konzerne abgegeben. Eine eigene Antwort auf Kriminalität im Web bleibt er weiterhin schuldig. Das NetzDG ist verfassungswidrig, unverhältnismäßig und schadet mehr als es nutzt. Die Ankündigung der Regierungskoalition, das NetzDG demnächst zu verbessern, greift zu kurz. Das völlig verkorkste NetzDG gehört abgeschafft."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 28.09.18

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen