Glasfaserausbau: Erst die Leistung dann der Preis
Genehmigung von Entgelten für die VDSL-Vorleistungsprodukte: Breko begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur
Das den Entgeltanträgen der Telekom zugrundeliegende Leistungspaket sei völlig ungeeignet gewesen, um die erforderliche Planungssicherheit zu schaffen
(26.10.09) - Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Anträge der Deutschen Telekom zur Genehmigung von Entgelten für die VDSL-Vorleistungsprodukte zurückzuweisen. Zum einen waren die den Anträgen zugrundeliegenden Leistungsbeschreibungen der Telekom für ein nachfrage- und wettbewerbsgerechtes
Produkt vollkommen unzureichend. Zum anderen sahen die Anträge auch die ökonomisch sinnvolle Variante eines Zugangs im Kabelverzweiger (KVz) der Telekom erst gar nicht vor.
Beide Aspekte waren vom Breko im bisherigen Regulierungsverfahren heftig kritisiert worden. So fehlte es in den Leistungsbeschreibungen vielfach an konkreten Bereitstellungsfristen. Dort, wo Bereitstellungsfristen genannt wurden, waren diese viel zu lang. So war für die Bereitstellung von Leerrohrkapazität ein Zeitraum von 12 bis 20 Wochen vorgesehen.
Auch die vom Ex-Monopolisten vorgesehenen Entstörfristen waren in keiner Weise marktgerecht. Die Entstörung einer Glasfaser im Leerrohr sollte bis zu 48 Stunden dauern, d.h., alle betroffenen Kunden der Wettbewerber hätten bis zu 48 Stunden ihren Anschluss nicht nutzen können, was vollkommen inakzeptabel ist.
"Das den Entgeltanträgen der Telekom zugrundeliegende Leistungspaket war völlig ungeeignet, um die erforderliche Planungssicherheit zu schaffen; Planungssicherheit ist aber für die hohen Investitionen, die von den Wettbewerbsunternehmen für den Glasfaserausbau zum KVz getätigt werden müssen, unumgänglich", betont Erna-Maria Trixl, die Präsidentin des Breko.
Notwendig ist also ein Leistungspaket, welches in seinen Komponenten - sowohl, was den Zugang am und im KVz als auch die Überbrückung der Strecke zwischen HVt und KVz durch die Nutzung von Leerrohren oder unbeschalteter Glasfaser angeht – wettbewerbsgerecht ist. "Ein solches nachfragegerechtes Leistungspaket ist aber in den zwischenzeitlich von verschiedenen Wettbewerbsunternehmen eingeleiteten Regulierungsverfahren detailliert beschrieben", führte Dr. Stephan Albers, der Geschäftsführer des Breko, aus.
Aus den Reihen der Breko-Mitgliedsunternehmen haben bisher Telefonica und Hansenet eigene Verfahren bei der Bundesnetzagentur in Bonn eingeleitet. "Wir gehen davon aus, dass der Regulierer auf dieser Basis nun ein wettbewerbsgerechtes Paket anordnet, damit dann anschließend die Preise festgelegt werden. So wird eine wichtige Grundlage für weiteren Infrastrukturwettbewerb in Deutschland geschaffen", sagte Stephan Albers. (Breko: ra)
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