Bestätigungs-Mails für Newsletter Werbung?


OLG München sieht unzulässige E-Mail-Werbung durch Bestätigungsanfrage im Double-opt-in-Verfahren
BVDW kritisiert Urteil des OLG München: Urteil des OLG München geht an bewährter Unternehmenspraxis vorbei - BGH muss nun klare Anforderungen an zulässiges Double-Opt-in formulieren


(12.12.12) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kommentiert die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) München. Mit dem Urteil (Az. 29 U 1682/12) sorgt das Gericht derzeit für Rechtsunsicherheit bei deutschen Unternehmen. Nach Auffassung der Münchner Richter gelten demnach E-Mails zur Bestätigung über die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern bereits als einwilligungsbedürftige Werbung. Sollte diese Rechtsansicht bestätigt werden befürchtet der BVDW damit das Aus für das in der Unternehmenspraxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren beim Newsletterversand. Der BVDW spricht sich für die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus. Nach Auffassung des Verbands kann nur ein Urteil des BGH die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Sicherheit für deutsche Unternehmen bezüglich der Kommunikation über E-Mails und Newsletter herbeiführen.

Michael Neuber, Justiziar des BVDW, kommentiert die Urteilsfindung des OLG München: "Bestätigungsmails zur beweissicheren Dokumentation einer Einwilligung zum Empfang von Newslettern dürfen bei werbefreier und neutraler Gestaltung nicht als Werbung und damit als unzumutbare Belästigung gewertet werden. Mit dem aktuellen Urteil sorgt das OLG München für Unsicherheit in allen deutschen Unternehmen, welche aktives E-Mail-Marketing betreiben. Nach unserer Auffassung führt die Argumentation des Gerichts zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass Werbenden und damit allen Versendern von Newslettern die einzige Möglichkeit, eine beweissicher dokumentierte Einwilligung überhaupt einzuholen, genommen wird. Die richterliche Entscheidung entspricht nicht den Gepflogenheiten der digitalen Kommunikation unserer Zeit."

Für den Bereich des E-Mail-Marketings hatte der BGH in mehreren Urteilen die grundsätzliche Geeignetheit eines Double-Opt-In-Verfahrens zur beweissicheren Erlangung der notwendigen Einwilligung festgestellt. Ohne dieses Verfahren werden die Hürden zur beweissicher dokumentierten Einwilligung unzumutbar hoch gesetzt. Eine andere realistische Möglichkeit der gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gesetzeskonformen und sicheren Ausübung werblicher Kommunikation existiert nicht. Der BVDW befürchtet das Aus für das in der Unternehmenspraxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren, sollte diese Rechtsansicht bestätigt werden. Hier ist nun der BGH gefordert, den von ihm grundsätzlich befürworteten Verfahren die nötigen Konturen zu geben und damit wieder Rechtssicherheit für die digitale Wirtschaft zu schaffen. (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen