Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung


Expertenanhörung beim Thema Vorratsdatenspeicherung grenzt technische Perspektive aus
Die Europäische Kommission prüft im Rahmen des bis zum 6. Oktober verlängerten Notifizierungsverfahrens, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht vereinbar ist

(01.10.15) - Am 21. September fand im Bundestag eine Expertenanhörung zur umstrittenen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland statt. eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. kritisiert, dass dazu kein einziger Vertreter der betroffenen Unternehmen der ITK-Branche geladen wurde. "Bei der Expertenanhörung werden wesentliche Aspekte in der Diskussion zur Vorratsdatenspeicherung von vornherein vernachlässigt, wenn kritische technische Perspektiven auf die geplanten Regelungen einfach ausgegrenzt werden", sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme.

eco hat seit Bekanntwerden der Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wiederholt darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf neben juristischen Bedenken auch zahlreiche Fragen im Hinblick auf die technische Umsetzbarkeit aufwirft. "Viele der geplanten technischen Vorschriften sind für die Praxis nicht handhabbar. Die Anhörung wäre eine gute Gelegenheit gewesen, diese technischen Herausforderungen mit den von der Vorratsdatenspeicherung betroffenen Unternehmen zu diskutieren, aber leider scheint sich die Bundesregierung nicht mit den technischen Fakten befassen zu wollen", so Süme.

Verlängerte Notifizierung: Europäische Kommission übt Kritik
Die Europäische Kommission prüft im Rahmen des bis zum 6. Oktober verlängerten Notifizierungsverfahrens, ob der deutsche Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Die Stillhaltefrist hat sich um einen Monat verlängert, da die Kommission selbst eine Stellungnahme zu dem deutschen Entwurf eingereicht hat, in dem sie Zweifel an der Grundrechtskompatibilität des Gesetzesentwurfs äußert. Die Kommission moniert erstens, dass das Gesetz nicht vereinbar mit den Regeln des EU-Binnenmarkts sei, weil es Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten benachteilige und zudem gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße. Darüber hinaus befürchtet die Kommission einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. hatte bereits in einem Brief Ende Juli an die Europäische Kommission appelliert, dem Vorhaben im Rahmen des Notifizierungsverfahrens einen Riegel vorzuschieben. Nach Ansicht von eco ist die Vorratsdatenspeicherung als Maßnahme grundsätzlich nicht mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar. Die Bundesregierung muss jetzt die Chance ergreifen, sich der berechtigten Kritik der Europäischen Kommission anzunehmen, denn sie ist zu einer Antwort und ggf. zur Abhilfe verpflichtet. (eco: ra)

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