Keine Einbettung in europäische Gesetzgebung


IT-Sicherheitsgesetz: Einseitige Belastung der Internetwirtschaft schützt nicht nachhaltig vor Cyberangriffen
Geplante Regelungen für Telemediendienstanbieter grundsätzlich überdenken - Nachhaltige Sicherheitsstrategie darf nicht mit dem IT-Sicherheitsgesetz enden

(18.12.14) - eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. unterstützt die Bundesregierung in ihrem Ziel, Deutschland zum führenden Standort für IT-Sicherheit zu machen, sieht aber nach wie vor Verbesserungsbedarf beim aktuellen Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes. Dieser brächte, wenn das Gesetz so verabschiedet würde, noch stärkere Belastungen für Internetunternehmen, ohne gleichzeitigen Mehrwert für den notwendigen Schutz von kritischen Infrastrukturen. Die Internetbranche erfüllt bereits ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Die Bundesregierung muss daher den Fokus gesetzlicher Regelungen auf kritische Infrastrukturen und deren Betreiber legen, bei denen noch Nachholbedarf besteht, um die IT-Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu fördern.

Ein Kritikpunkt ist nach wie vor die fehlende Einbettung in den europäischen Gesetzgebungsprozess: Wirksame Verbesserungen der IT-Sicherheit informationstechnischer Systeme und der zugrunde liegenden Kommunikationsinfrastruktur setzen europäische bzw. internationale Bestimmungen und Standards sowie über Staatsgrenzen hinaus wirkende Sicherheitsmaßnahmen voraus. Die Bundesregierung sollte daher, vor einer voreiligen Verabschiedung eines nationalen Gesetzes, den inhaltlichen Gleichklang mit den Bestimmungen zur europäischen NIS-Richtlinie sicherstellen und auf eine zügige Fertigstellung des europäischen Gesetzgebungsprozesses drängen. Zusätzlich sollten auch die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Entwurfes mit den zukünftig europaweit geltenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung abgeglichen werden.

Geplante Regelungen für Telemediendienstanbieter grundsätzlich überdenken
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplanten Regelungen für Telemediendienstanbieter. Als zu weitreichend bewertet eco die wenig differenzierte und unscharfe Einbeziehung der Telemediendienste in den Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes. Insbesondere angesichts der Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich einer Regelung zur Nutzerdatenspeicherung für Telemediendienstanbieter zur Störungsbekämpfung und der Unklarheit der genauen gesetzlichen Ausgestaltung drängt eco auf eine Erläuterung des geplanten Vorgehens gegenüber den betroffenen Unternehmen.

Nachhaltige Sicherheitsstrategie darf nicht mit dem IT-Sicherheitsgesetz enden
Grundsätzlich ist eco der Auffassung, dass IT-Sicherheit nach einem ganzheitlichen Ansatz verlangt und das IT-Sicherheitsgesetz nur ein Baustein sein kann. Bislang belastet die Bundesregierung nur die Internet- und Telekommunikationsunternehmen, die ohnehin schon seit langem sowohl gesetzliche als auch freiwillige Sicherheits-Pflichten erfüllen.

Sie lässt dabei außer Acht, dass auch andere Branchen, einen Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit leisten müssen wenn die IT-Sicherheitslage in Deutschland effektiv verbessert werden soll. Um tatsächlich das Schutzniveau von IT Systemen als Ganzes zu erhöhen benötige man einen ganzheitlichen Ansatz, der alle IT-Komponenten - Hardware, Software und natürlich auch Netze - mit einbezieht, nur so könne eine nachhaltige IT-Sicherheitsstrategie aufgebaut werden. Die IT-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung dürfe daher nicht mit dem IT-Sicherheitsgesetz enden. (eco: ra)

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